Niedersachsen

Verfassungsschutz darf AfD Niedersachsen jetzt hochstufen

Gericht fällt heikles Urteil zur AfD Niedersachsen: verfassungsfeindliches Gesamtbild – doch der Streit ist noch nicht vorbei.

01.06.2026, 13:24 Uhr

Die AfD in Niedersachsen darf nach einer vorläufigen Gerichtsentscheidung weiterhin vom Landesverfassungsschutz als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung geführt werden. Einen entsprechenden Eilantrag des Landesverbandes wies das Verwaltungsgericht Hannover zurück.

Der niedersächsische Verfassungsschutz hatte die Partei bereits Mitte Februar höher eingestuft. Zuvor war der Landesverband seit 2022 als Verdachtsfall geführt worden. Da diese Einstufung nicht erneut verlängert werden konnte, musste die Behörde entscheiden, ob sie die Beobachtung beendet oder auf eine neue rechtliche Grundlage stellt.

Die AfD setzte sich juristisch gegen die neue Bewertung zur Wehr. Landeschef Ansgar Schledde bestritt die Vorwürfe, seine Partei verfolge verfassungsfeindliche Ziele. Der Verfassungsschutz hatte daraufhin zunächst weitgehend auf besonders intensive Überwachungsmaßnahmen verzichtet, etwa auf einen längerfristigen Einsatz von Vertrauenspersonen.

Gericht sieht verfassungsfeindliche Tendenzen

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts gibt es jedoch ausreichende Hinweise auf verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD Niedersachsen. Diese zeigten sich laut Beschluss unter anderem in Agitationen gegen die Menschenwürde sowie gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Zudem würden radikale Positionen bis an die Grenze strafrechtlicher Relevanz salonfähig gemacht.

Das Gericht verwies außerdem auf Verbindungen zu AfD-Teilen, die bereits als gesichert rechtsextremistisch gelten. Insgesamt ergebe sich daraus ein Bild, das von einer Haltung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung geprägt sei.

Der Beschluss im Eilverfahren gilt vorerst, bis im Hauptsacheverfahren endgültig entschieden wird. Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht. Die AfD Niedersachsen kann dagegen Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

Einstufung auch in anderen Ländern Thema

In vier weiteren Bundesländern – Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – wird die AfD auf Landesebene bereits als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

Auch auf Bundesebene ist die Partei im Fokus: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte im Mai 2025 angekündigt, die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung zu bewerten. Wegen einer Klage der Partei wurde diese Einstufung jedoch vorerst ausgesetzt, bis Gerichte darüber entschieden haben.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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