Ein Fall aus dem Frauenhaus Radebeul zeigt, wie existenziell der Schutz vor häuslicher Gewalt sein kann: Eine Frau berichtet dort von Würgen, Schlägen, Stürzen und Todesdrohungen durch ihren Ehemann. Solche Taten sind in Deutschland kein Einzelfall. Der Bundestag hat nun eine Reform des Gewaltschutzgesetzes verabschiedet, die Betroffene besser schützen soll.
In zweiter und dritter Lesung stimmten neben den Koalitionsfraktionen von Union und SPD auch AfD und Grüne für das Gesetz. Die Linke enthielt sich, weil ihr der Ansatz nicht weit genug geht.
Elektronische Fußfessel als zentrales Instrument
Kern der Reform ist die Möglichkeit einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung. Gerichte können Täter nach einem angeordneten Annäherungsverbot verpflichten, eine elektronische Fußfessel zu tragen. Nähert sich die betreffende Person dem Opfer trotzdem, wird dieses über ein Empfangsgerät in Echtzeit gewarnt. So kann die Polizei eingreifen, bevor es zu spät ist.
Als Vorbild gilt Spanien, wo ein solches System seit 2009 genutzt wird. Nach Angaben im Gesetz wurde dort kein Opfer mehr getötet, wenn es das zugehörige Zweitgerät bei sich trug. Ähnliche Modelle gibt es inzwischen auch in Frankreich und der Schweiz. Mit der Reform soll nun eine bundesweit einheitliche Regelung geschaffen werden.
Mehr als nur die Fußfessel
Die Neuregelung geht über die elektronische Überwachung hinaus. Familiengerichte sollen Täter nach einer Körperverletzung oder einer ernsthaften Gewaltdrohung auch zu sozialen Trainingskursen oder zu einer Beratung zur Gewaltprävention verpflichten können.
Außerdem erhalten Familiengerichte die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Waffenregister einzuholen. Das soll dazu beitragen, gefährdete Personen besser zu schützen.
Vorgesehen ist zudem eine Verschärfung des Strafrahmens bei Verstößen gegen Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz. Bislang drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Künftig können bis zu drei Jahre Haft verhängt werden.
Breite Zustimmung im Parlament
In der Abschlussdebatte war mehrfach von einem guten Tag für Frauen die Rede. Die SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge sagte, Gewalt gegen Frauen sei keine Privatsache, sondern ein Angriff auf die Gleichberechtigung und auf die Gesellschaft insgesamt.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sprach von einem echten Fortschritt, an dem gemeinsam mit den Ländern lange gearbeitet worden sei. Zugleich betonte sie, im Kampf gegen häusliche Gewalt gebe es „keine Wundermittel“ und keine einzelne Maßnahme, die alle Probleme löse.
Hunderttausende Betroffene
Wie groß das Problem ist, zeigen aktuelle Zahlen des Bundeskriminalamts. Im Bundeslagebild Häusliche Gewalt 2024 werden rund 266.000 Opfer häuslicher Gewalt erfasst – wobei die Dunkelziffer deutlich höher liegen dürfte. Rund 171.000 Menschen wurden als Opfer von Partnerschaftsgewalt registriert, etwa 80 Prozent davon waren Frauen. Die Täter sind zu rund 78 Prozent Männer.
Bei den erfassten Delikten handelt es sich zu rund 70 Prozent um Körperverletzung oder gefährliche Körperverletzung, zu knapp 26 Prozent um Bedrohung, zu rund 3 Prozent um Vergewaltigung oder sexuelle Übergriffe. 2024 wurden 191 Frauen und Mädchen durch Partner, Ex-Partner oder andere Familienmitglieder getötet.
Fußfessel wohl nur in wenigen Fällen
In der Debatte wurde aber auch auf die Grenzen des Instruments hingewiesen. Die Linke verwies darauf, dass Spanien nicht nur auf Fußfesseln setzt, sondern auf ein sehr großes Gesamtpaket an Maßnahmen. Auch aus den Reihen der Grünen kam der Hinweis, dass nur ein Bruchteil der jährlichen Femizide durch elektronische Überwachung verhindert werden dürfte.
Kritikerinnen und Fachverbände betonen, dass die Maßnahme erst greift, wenn Betroffene bereits Hilfe gesucht haben und ein gerichtliches Annäherungsverbot vorliegt. Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe hatte deshalb schon im Gesetzgebungsverfahren die Erwartungen gedämpft. In Spanien komme die elektronische Aufenthaltsüberwachung nur in etwa 2 bis 3 Prozent der Fälle häuslicher Gewalt zum Einsatz. Für Deutschland wird mit rund 452 Anordnungen pro Jahr gerechnet.
Hinzu kommt: Laut einer jüngst veröffentlichten Dunkelfeldstudie werden nur etwa 5 Prozent der Delikte von Partnerschaftsgewalt angezeigt. 95 Prozent werden der Polizei demnach nicht bekannt.
Weitere Schritte angekündigt
Hubig versteht die Reform deshalb nur als ersten Schritt. Weitere Vorhaben liegen bereits im Bundestag oder sind angekündigt. So soll es unter anderem um psychosoziale Prozessbegleitung für Frauen gehen, die sich zu einer Anzeige entschließen. Zum Schutz von Kindern könnte einem gewalttätigen Elternteil künftig auch das Sorgerecht entzogen werden. Zudem sollen Frauen leichter aus Mietverträgen herauskommen können.
Die Ministerin machte deutlich, dass häusliche Gewalt nicht als individuelles, sondern als gesellschaftliches Problem verstanden werden müsse. Um Betroffene wirksamer zu schützen, müsse an vielen Stellen gleichzeitig angesetzt werden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion