Berliner Datenschutzbeauftragte rügt Parteien wegen unzulässigen Microtargetings
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz hat den Parteien CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke den Einsatz von politischem Microtargeting im Bundestagswahlkampf 2021 als rechtswidrig angelastet. Aus einem Bescheid, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, geht hervor, dass die Behörde gegen die Parteien Verwarnungen und Rügen ausgesprochen hat. Unterstützt wurden die Beschwerden gegen diese Form der Wahlwerbung von der europäischen Datenschutzorganisation Noyb.
Keine ausreichende Grundlage für gezielte politische Werbung
Nach Einschätzung der Datenschutzaufsicht haben die vier Parteien gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen. Demnach nutzten sie sensible Informationen über mutmaßliche politische Interessen von Internetnutzerinnen und -nutzern, um ihnen auf Online-Plattformen wie Facebook passgenaue Wahlwerbung anzuzeigen. Für diese Verarbeitung habe jedoch keine tragfähige rechtliche Grundlage bestanden, etwa in Form einer ausdrücklichen Zustimmung der Betroffenen.
Beim Microtargeting erstellen Plattformen aus Interessen, Verhaltensmustern und Interaktionen detaillierte Profile ihrer Nutzer. Parteien können diese Daten verwenden, um sehr spezifische Gruppen mit individuell zugeschnittenen Botschaften anzusprechen. Genau diese Nutzung personenbezogener Daten hält die Behörde in dem Fall für unzulässig.
Auslöser waren Recherchen des ZDF Magazin Royale
Ins Rollen gebracht wurde das Verfahren durch Recherchen des ZDF Magazin Royale aus dem Jahr 2021. Die Redaktion hatte damals mithilfe einer Browser-Erweiterung Informationen über ausgespielte Wahlwerbung gesammelt. Auf Basis dieser Erkenntnisse reichte Noyb aus Wien im März 2023 im Namen betroffener Bürgerinnen und Bürger Beschwerden bei der Berliner Datenschutzbehörde ein.
Der Datenschutzjurist Felix Mikolasch von Noyb begrüßte die Entscheidung. Politisches Microtargeting sei eine tatsächliche Gefahr für die Demokratie, sagte er. Die Entscheidungen sorgten daher für faire Bedingungen zwischen den Parteien. Auch Noyb-Gründer Max Schrems betonte, dass es in dem Verfahren vor allem darum gehe, klare Regeln für künftige Wahlkämpfe durchzusetzen.
Verfahren gegen die AfD noch offen
Noch nicht abgeschlossen ist das Verfahren gegen die AfD. Die Partei hatte versucht, die Zuständigkeit und Ermittlungsbefugnisse der Berliner Datenschutzbehörde gerichtlich in Frage zu stellen. Nach Angaben von Noyb entschied das Verwaltungsgericht Berlin jedoch, dass die AfD die verlangten Informationen herausgeben muss.
Die Bescheide der Datenschutzbehörde tragen zwar das Datum 24. September 2026, wurden laut Noyb aber erst Mitte Oktober an die Beteiligten zugestellt. Geldbußen verhängte die Behörde nicht. Es blieb bei formellen Verwarnungen und Rügen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber