Saarland

Tödliche Zwangsräumung: Nur zehn Jahre für Mord?

Ein tödlicher Einsatz im Saarland schockte das Land – jetzt ist das Urteil da. Doch der Fall wirft weiter Fragen auf.

11.08.2026, 10:29 Uhr

Das Landgericht Saarbrücken hat im Fall des getöteten Gerichtsvollziehers einen 42-jährigen Deutschen wegen Mordes zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Überzeugung der Kammer handelte der Mann heimtückisch. Außerdem ordnete das Gericht wegen verminderter Schuldfähigkeit seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Tödlicher Angriff bei Zwangsräumung

Der Angeklagte hatte den 58 Jahre alten Gerichtsvollzieher in Bexbach im Saarpfalz-Kreis mit einem Jagdmesser getötet, als dieser eine Zwangsräumung durchführen wollte. Die Tat im November 2025 hatte bundesweit Bestürzung ausgelöst.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Während des Prozesses ließ der Mann eine schriftliche Erklärung verlesen. Darin gab er an, nichts von dem Räumungstermin gewusst zu haben. Aus Furcht vor drohender Obdachlosigkeit habe er zu dem Messer gegriffen und zugestochen. Weder sei die Tat geplant gewesen, noch habe er gewollt, dass die Lage derart eskaliere. Nach seiner Darstellung habe er sich bedroht gefühlt und wegen der winterlichen Kälte um sein Leben gefürchtet.

Unterschiedliche Forderungen im Prozess

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von elf Jahren wegen Mordes verlangt und zusätzlich die Unterbringung des Angeklagten im Maßregelvollzug gefordert. Die Nebenklage sprach sich für 13 Jahre Haft aus und unterstützte ebenfalls die psychiatrische Unterbringung.

Die Verteidigung sah dagegen den Tatbestand des Totschlags als erfüllt und plädierte auf fünf Jahre Haft. Auch sie ging wegen einer schizophrenen Erkrankung von verminderter Schuldfähigkeit aus und beantragte die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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