Nordrhein-Westfalen

Jahrelang eingesperrt: Jetzt fällt das Urteil

Jahrelang hielt eine Familie ein Mädchen in NRW versteckt. Jetzt fällt in Siegen das Urteil gegen Mutter und Großeltern.

04.05.2026, 04:30 Uhr

Mutter im Fall des jahrelang isolierten Mädchens aus Attendorn zu fünf Jahren Haft verurteilt

Im Fall eines Mädchens, das in Attendorn im Sauerland mehr als sieben Jahre lang von der Außenwelt abgeschirmt worden sein soll, hat das Landgericht Siegen nun das Urteil gesprochen. Die Mutter des Kindes wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte sie ihre Tochter seit dem frühen Kleinkindalter im Haus der Großeltern versteckt und vollständig isoliert.

Das Kind war im September 2022 im Alter von acht Jahren aus dem Einfamilienhaus der Großeltern im Kreis Olpe geholt worden. Nach Angaben der Ermittler litt es damals unter massiven psychischen, körperlichen und sozial-emotionalen Störungen. Die heute Zwölfjährige ist weiterhin auf therapeutische Hilfe angewiesen. Nach einem Aufenthalt in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie bis Mai 2023 lebt sie inzwischen in einer Pflegefamilie.

Gericht sieht zentrale Verantwortung bei der Mutter

Laut Anklage hatte die heute 49-Jährige ihre Tochter seit dem 15. Juli 2015 verborgen gehalten, um das Kind ganz für sich allein zu haben. Dem Vater soll sie jeden Kontakt verweigert und stattdessen behauptet haben, mit dem Mädchen in Italien zu leben. Tatsächlich hielten sich Mutter und Tochter nach den Feststellungen des Gerichts die ganze Zeit in Attendorn auf. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft handelte die Frau aus purer Eigensucht.

Nach den Feststellungen des Gerichts durfte das Kind in all den Jahren das Haus nicht verlassen. Es spielte nie draußen mit anderen Kindern, lernte kein anderes Kind kennen, wurde nicht ärztlich untersucht und besuchte weder Kita noch Schule.

Die Mutter wurde unter anderem wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen, Freiheitsberaubung und Verletzung von Erziehungspflichten schuldig gesprochen.

Richterin: Das Mädchen wurde um seine Kindheit gebracht

Die Vorsitzende Richterin Sabine Metz-Horst sagte, das Kind sei um seine Kindheit gebracht worden und habe in sozialer Verarmung gelebt. Viele Erfahrungen, die für andere Kinder selbstverständlich seien, habe es nie machen können.

Zugleich erklärte die Richterin, es habe keine körperliche Misshandlung gegeben. Die Angeklagten hätten eingeräumt, dass Mutter und Tochter nie in Italien gelebt hätten. Sie hätten sich nach ihren Angaben zumindest um etwas Alltäglichkeit bemüht, etwa Geburtstage oder Weihnachten gefeiert und mit dem Kind gespielt.

Unmittelbar vor der Urteilsverkündung wirkte die Mutter nach Gerichtsbeobachtung überdreht. Die Großeltern machten dagegen einen angegriffenen und nachdenklichen Eindruck.

Großmutter als Mittäterin verurteilt, Großvater mit Bewährungsstrafe

Auch die Großeltern wurden verurteilt. Die 80 Jahre alte Großmutter erhielt als Mittäterin eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das galt als überraschend, weil sie ursprünglich nur wegen Beihilfe angeklagt war.

Der 84-jährige Großvater wurde als Gehilfe zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt.

Gravierende Folgen für das Kind

Nach der Anklage litt das Mädchen unter Essstörungen, Ängsten sowie seelischen und körperlichen Beeinträchtigungen. Es war über Jahre hinweg jeder normalen sozialen Entwicklung beraubt worden.

Sowohl die Zwölfjährige als auch ihre Pflegemutter haben nach Angaben der Richterin im Verfahren ausgesagt.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Nach der kurzen öffentlichen Urteilsverkündung wurde die Öffentlichkeit erneut ausgeschlossen. Die ausführliche Begründung des Urteils fand danach nicht öffentlich statt. Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Grundsätzlich ist eine Revision beim Bundesgerichtshof möglich.

Der Verteidiger der Mutter, Peter Endemann, sagte kurz nach der Verkündung, er gehe nicht davon aus, dass das Urteil akzeptiert werde. Zunächst müsse man sich jedoch in Ruhe beraten.

Der Prozess hatte wegen Verzögerungen Anfang Februar noch einmal neu begonnen. Nach einem Suizidversuch der Mutter nach der Anklageverlesung war das Verfahren anschließend strikt unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden. Zu den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren vor dem Urteil keine Informationen bekanntgeworden.

Ermittlungen gegen frühere Jugendamtsmitarbeiterin

Hinweise auf das versteckte Kind hatte es bereits seit 2020 gegeben. Zur Hausdurchsuchung und Befreiung des Mädchens kam es aber erst, nachdem italienische Behörden im September 2022 mitgeteilt hatten, dass Mutter und Kind nie an der angegebenen Adresse gelebt hatten.

Wegen des Umgangs mit dem Fall wird zudem gegen eine frühere Mitarbeiterin des Jugendamts ermittelt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Siegen geht es um den Verdacht der Körperverletzung im Amt durch Unterlassen. Ob und wann es zu einer Anklage kommt, ist bislang offen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen