Nordrhein-Westfalen

Bielefeld-Anschlag: Jetzt die Höchststrafe

Nach dem Bielefeld-Anschlag fällt ein hartes Urteil: lebenslang, besondere Schuld – und danach noch Sicherungsverwahrung.

01.06.2026, 10:39 Uhr

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den 36-jährigen Syrer Mahmoud M. wegen des islamistischen Terroranschlags auf feiernde Menschen in Bielefeld zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sprach ihn des vierfachen versuchten Mordes schuldig, stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; ein Verteidiger kündigte Revision an.

Ohne erkennbare Regung nahm der Angeklagte das Urteil entgegen. Nach den Worten des Vorsitzenden Richters verfolgte er mit der Tat klar dschihadistische Ziele. Wörtlich sagte der Richter: „Er hasste den Westen.“ Damit folgte das Gericht im Kern der Linie der Bundesanwaltschaft und verhängte die nach deutschem Recht höchstmögliche Strafe.

Jedem der vier Opfer sprach das Gericht 70.000 Euro Schmerzensgeld zu. Der Vorsitzende Richter betonte, nur durch das schnelle Eingreifen der Rettungskräfte hätten alle Überlebenden gerettet werden können.

Gericht sieht klare islamistische Motivation

Die Anklage hatte Mahmoud M. als weiterhin hochgefährlich eingestuft. Ihm fehle jedes Mitgefühl mit den Opfern, seine Prognose sei wegen seiner radikal-islamistischen Haltung ausgesprochen ungünstig. Das Gericht schloss sich dieser Einschätzung an und hielt auch die erst im Schlusswort gezeigte Reue für unglaubwürdig. Der Richter sagte sinngemäß, der Angeklagte bereue womöglich seine Strafe, nicht aber seine Tat.

In seinem letzten Wort hatte Mahmoud M. um eine zweite Chance gebeten. Das Gericht wies das scharf zurück: Seinen Opfern habe er selbst keine zweite Chance geben wollen. Der Richter machte deutlich, dass von dem Mann aus Sicht des Senats weiterhin Gefahr ausgeht.

Ermittler und Gericht sehen IS-Bezüge

Nach den Feststellungen des Gerichts war Mahmoud M. bereits in Syrien Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Er habe dem sogenannten Kalifen die Treue geschworen, sei in einem Scharia-Camp ausgebildet worden und habe eine Kalaschnikow erhalten. Der Vorsitzende Richter sagte, der Angeklagte habe etwa eineinhalb Jahre als bewaffneter Kämpfer in den Reihen des IS gestanden und sei davon überzeugt gewesen, Ungläubige töten zu dürfen.

Die Vermutung, Mahmoud M. sei als sogenannter Schläfer nach Deutschland gekommen, um hier später einen Anschlag zu verüben, sah das Gericht jedoch nicht als erwiesen an. Nach Überzeugung des Senats endete seine IS-Mitgliedschaft bereits in der Türkei.

In Deutschland habe der Mann dann spätestens mit der Aufnahme eines Bekennervideos versucht, wieder als IS-Terrorist in Erscheinung zu treten. Das Video wurde allerdings nicht veröffentlicht, und der IS bekannte sich auch nicht zu dem Anschlag. Zudem blieb unklar, ob der Kontaktmann, an den Mahmoud M. das Video schickte, tatsächlich dem IS angehörte. Bei sich trug der Angeklagte laut Anklage außerdem einen Zettel mit einer selbst gezeichneten IS-Flagge.

Frühere Gewalttaten in Syrien nicht Teil des Urteils

Der Angeklagte hatte die Tat nach seiner Festnahme gegenüber Psychologen und Psychiatern in der Untersuchungshaft gestanden und sie vor Gericht erst in seinem Schlusswort eingeräumt. Im Prozess hatte er zuvor zunächst geschwiegen.

Außerdem soll er in der Haft erklärt haben, bereits in Syrien mehrere schwere Gewalttaten begangen zu haben. Demnach habe er seinen Halbbruder im Auftrag des IS getötet, einen weiteren Mann erschlagen und eine Handgranate auf das Haus seines Onkels geworfen. Diese Taten wurden vom Gericht bei der Entscheidung nicht mit abgeurteilt, nach Ansicht des Senats bestätigten sie aber seine Gewaltneigung.

Angriff vor Bar in Bielefeld

Die vier Opfer berichteten im Prozess, dass sie bis heute unter den Folgen des Anschlags leiden. In der Nacht zum 18. Mai 2025 waren sie vor einer Bar in Bielefeld attackiert und durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt worden. Nach den Feststellungen des Gerichts rief der Täter dabei „Allahu akbar“. Unter den Feiernden befanden sich auch zahlreiche Fans von Arminia Bielefeld.

Nach Überzeugung des Gerichts wollte Mahmoud M. möglichst viele Menschen töten. Erst als er auf entschlossenen Widerstand stieß und einige Feiernde ihn überwältigten und verprügelten, brach er den Angriff ab und floh. Zuvor hatte er laut früheren Feststellungen unter anderem mit einem selbst gebauten Stockdegen angegriffen.

Festgenommen wurde er am Abend des 19. Mai in Heiligenhaus bei Düsseldorf, nachdem ein Cousin der Polizei den entscheidenden Hinweis gegeben hatte.

Opfer leiden weiter an den Folgen

Eine der Geschädigten, Sarah S. (27), verfolgte nach eigenen Angaben jeden Prozesstag im Hochsicherheitstrakt. Nach der Urteilsverkündung sagte sie, die Höchststrafe fühle sich zwar gut an, dennoch werde sie die Tat ihr Leben lang verfolgen. Sie befinde sich weiterhin in Therapie.

Ihre Anwältin kündigte eine weitere Spendenaktion für die Opfer an. Vom Angeklagten selbst sei nichts zu erwarten. Nach Angaben der Nebenklage seien alle vier Opfer weiterhin arbeitsunfähig.

Kritik an Behörden und Verteidigungslinie

Im Umfeld des Prozesses wurde auch Kritik an den Behörden laut. Sie müssten sich den Vorwurf gefallen lassen, vorhandene IS-Mitgliederlisten nicht oder nicht gründlich genug überprüft zu haben. Der Name des späteren Attentäters soll sich auf solchen Listen befunden haben und bereits bei seiner Einreise nach Deutschland 2023 auffällig geworden sein.

Die Verteidigung hatte auf eine schwere Kindheit des Angeklagten und auf eine von einem Gutachter festgestellte Depression verwiesen. Sie hatte lediglich eine Haftstrafe von maximal zwölf Jahren beantragt. Das Gericht sah darin jedoch keinen Grund für eine Straf- oder Schuldminderung. Die planvolle Vorbereitung des Anschlags spreche gegen eine so schwere depressive Erkrankung, dass seine Schuld vermindert gewesen wäre.

Gutachter: tiefgreifend radikalisiert

Der psychiatrische Sachverständige beschrieb den Angeklagten als tiefgreifend islamistisch radikalisiert. Die islamistisch-dschihadistische Ideologie sei fester Bestandteil seiner Persönlichkeit und seines Wertesystems. Selbst den Kontaktabbruch zu seinen Kindern habe er dafür in Kauf genommen. Der Mann gelte als kränkbar, intolerant und gewaltbereit.

Zugleich habe sich seine psychische Lage in Deutschland verschlechtert, nachdem der Familiennachzug gestoppt worden sei, er keine Arbeit gefunden und kein Deutsch gelernt habe. An einem Deradikalisierungsprogramm wollte er in der Untersuchungshaft nicht teilnehmen. Nach Angaben des Gutachters erklärte er, an seinen Werten festhalten zu wollen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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