Handynutzerinnen und Handynutzer können bei unzureichender Mobilfunkleistung nun unter bestimmten Voraussetzungen eine Preissenkung verlangen oder ihren Vertrag außerordentlich beenden. Voraussetzung ist ein Nachweis per neuer App, die laut Bundesnetzagentur seit Montag zum Download bereitsteht.
In Mobilfunkverträgen nennen Anbieter in der Regel eine geschätzte maximale Datenrate. Verbraucherschützer kritisieren seit Langem, dass diese Angaben oft deutlich über dem liegen, was im Alltag tatsächlich erreicht wird. Zwar haben sich die deutschen Mobilfunknetze nach hohen Investitionen verbessert, vor allem in ländlichen Regionen kommt es aber weiterhin zu sehr langsamen Verbindungen oder Funklöchern.
App für den Nachweis ist ab sofort verfügbar
Die neue Anwendung trägt den Namen „Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk“. Für Festnetzanschlüsse gibt es bereits eine eigene Mess-App, die bislang jedoch nur vergleichsweise selten genutzt wurde.
Für den Mobilfunk gelten je nach Gebiet unterschiedliche Mindestwerte. In dünn besiedelten Regionen muss die Verbindung wenigstens 10 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreichen. In Gebieten mit mittlerer Haushaltsdichte liegt die Grenze bei 15 Prozent, in dicht besiedelten Gegenden bei 25 Prozent.
30 Messungen an fünf Tagen notwendig
Damit ein Anspruch entsteht, reicht es nicht, nur einzelne schlechte Ergebnisse festzustellen. Das Gesetz verlangt einen erheblichen Unterschied zwischen vertraglich zugesicherter und tatsächlich erbrachter Leistung. Dafür sind 30 Messungen an fünf verschiedenen Tagen vorgeschrieben. Wird an drei dieser Tage die jeweilige Mindestschwelle kein einziges Mal erreicht, kann der Rechtsanspruch greifen. Die Tests dürfen überall in Deutschland durchgeführt werden.
Eine automatische Senkung des Monatspreises folgt daraus allerdings nicht. Kundinnen und Kunden müssen mit ihrem Anbieter selbst klären, wie hoch die Minderung ausfällt oder ob eine vorzeitige Vertragsbeendigung möglich ist. Falls nötig, kann der Anspruch auch gerichtlich durchgesetzt werden. Mit dem dokumentierten Nachweis dürften die Erfolgsaussichten dabei besser sein.
Verbraucherschützer begrüßen das Minderungsrecht grundsätzlich, halten die konkreten Vorgaben aber für zu aufwendig und zu wenig verbraucherfreundlich. Die Telekommunikationsbranche sieht die Regeln kritisch und spricht von unnötiger Bürokratie. Anbieter raten stattdessen dazu, Probleme direkt mit dem Vertragspartner zu klären. Nach Einschätzung von Verbraucherschützern stießen Betroffene damit bislang jedoch nicht immer auf offene Ohren. Durch das neue Verfahren verbessert sich nun ihre Position gegenüber den Unternehmen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion