Wer im Internet Hass, sexuelle Belästigung oder andere Formen digitaler Übergriffe erlebt, soll sich künftig einfacher gegen die Verantwortlichen zur Wehr setzen können. Ein neuer Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sieht dafür erweiterte Auskunftsrechte sowie Maßnahmen bis hin zu gerichtlich angeordneten Kontosperren vor. Parallel dazu soll auch das Strafrecht verschärft werden, etwa bei sexualisierten Bildinhalten.
Hubig betonte, digitale Gewalt sei längst ein weit verbreitetes Problem. Deepfakes und Cyberstalking gehörten inzwischen für viele Menschen zur Realität, während die bestehenden Gesetze mit der digitalen Entwicklung nicht Schritt gehalten hätten. Gerade durch KI, Smartphones und soziale Netzwerke sei es heute besonders leicht, Personen öffentlich bloßzustellen, herabzuwürdigen oder ihre Privatsphäre massiv zu verletzen. Besonders häufig seien Frauen betroffen, und die Fallzahlen nähmen weiter deutlich zu.
Auslöser der Debatte
Nach Angaben der Ministerin wurden die geplanten Maßnahmen bereits seit Monaten vorbereitet. Zusätzliche Aufmerksamkeit bekam das Thema Ende März, als die Schauspielerin Collien Fernandes öffentlich schilderte, dass unter ihrem Namen Fake-Profile erstellt und pornografische Inhalte verbreitet worden seien. In diesem Zusammenhang erhob sie Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Nur wenige Wochen später legte Hubig ihren Entwurf vor. Er erfasst verschiedene Erscheinungsformen digitaler Gewalt, darunter Bedrohungen und Hassrede, Doxing, das ungefragte Versenden pornografischer Inhalte, Cybergrooming, Cybermobbing, Cyberstalking, bildbasierte sexualisierte Gewalt sowie den Missbrauch von Identitäten durch gefälschte Profile.
Einer Bitkom-Umfrage zufolge hat etwa ein Viertel der rund 1.000 Befragten bereits digitale Gewalt erlebt. Bei den 16- bis 29-Jährigen liegt der Anteil sogar bei 43 Prozent. Vier von fünf Befragten sprechen sich für eine konsequente strafrechtliche Verfolgung aus.
Zwei Ansatzpunkte: Zivilrecht und Strafrecht
Hubig erklärte, ein täuschend echter Deepfake lasse sich in kürzester Zeit herstellen und könne die Rechte der Betroffenen schwer verletzen. Dennoch gebe es bislang keinen eigenen Straftatbestand dafür. Auch das Zivilrecht sei auf solche Fälle noch nicht ausreichend vorbereitet. Deshalb setze der Entwurf auf zwei Ebenen: auf neue strafrechtliche Regeln und auf bessere zivilrechtliche Möglichkeiten für Betroffene.
Die Ministerin machte deutlich, dass digitale Gewalt nicht weniger gravierend sei als Gewalt außerhalb des Netzes. Die Folgen könnten Betroffene tief erschüttern und ihr Leben stark belasten.
Mehr Rechte für Opfer im Zivilrecht
Geplant ist, dass Opfer mutmaßlicher Straftaten leichter gerichtlich Auskünfte von Plattformen oder Internetanbietern verlangen können. Nach Vorstellung des Ministeriums soll das in der Praxis möglichst niedrigschwellig ablaufen: Betroffene sollen sich ohne Anwalt und ohne Gerichtsgebühren an das zuständige Amtsgericht wenden können. Das Gericht soll dann gegenüber den Plattformen die Identität anonymer Nutzer klären lassen.
In einem weiteren Schritt könnten Betroffene Unterlassung, Schadenersatz oder in besonders schweren Fällen auch eine vorübergehende Sperrung eines Nutzerkontos vor Gericht beantragen. Eine richterliche Entscheidung soll dabei sicherstellen, dass die Meinungsfreiheit nicht unangemessen eingeschränkt wird. Äußerungen, die strafrechtlich nicht relevant sind, sollen weiter anonym möglich bleiben.
Drei neue Straftatbestände geplant
Im Strafrecht sieht der Entwurf drei neue Delikte vor.
Erstens soll die Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen neu geregelt werden. Strafbar wäre dann das unerlaubte Anfertigen und Verbreiten intimer Bilder – unabhängig davon, ob es sich um echte oder computergenerierte Aufnahmen handelt. Darunter würden etwa pornografische Deepfakes fallen, aber auch Formen digitalen Voyeurismus, also heimliche Aufnahmen in der Öffentlichkeit mit Fokus auf intime oder sexualisiert dargestellte Körperbereiche.
Zweitens soll es einen Straftatbestand zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch täuschende Inhalte geben. Gemeint sind nicht-sexuelle Deepfakes, die Menschen erheblich schaden können. Bestraft werden soll hier vor allem das unbefugte Verbreiten solcher Inhalte, etwa wenn manipulierte Bilder eine reale Person scheinbar mit schweren Straftaten in Verbindung bringen.
Drittens soll auch die unerlaubte Überwachung ausdrücklich unter Strafe gestellt werden. Dazu zählen etwa versteckte Sender in persönlichen Gegenständen oder heimlich installierte Spionagesoftware auf Mobiltelefonen. Das zielt insbesondere auf Fälle von Cyberstalking.
Gesetzgebungsverfahren steht noch bevor
Hubig räumte ein, dass die Vorschläge unterschiedlich bewertet würden: Für manche gingen sie zu weit, andere hielten sie für nicht ausreichend. Zunächst solle nun die Diskussion darüber geführt werden. Erst danach beginnt das eigentliche Gesetzgebungsverfahren, das sich noch über mehrere Monate hinziehen dürfte.
Unabhängig davon soll bereits am kommenden Mittwoch eine weitere Maßnahme ins Kabinett kommen, die bei der Verfolgung schwerer Straftaten im Internet helfen soll: die dreimonatige Speicherung von IP-Adressen, damit diese für Ermittlungsbehörden verfügbar sind.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion