Polizei wirbt bei Patrouillen um Hinweise aus der Bevölkerung
Die Polizei in der Oberpfalz und in Niederbayern geht mit verstärkten Streifen gegen Wildtierkriminalität vor. Bei Kontrollen in Wäldern, auf Wiesen und entlang von Spazierwegen halten Beamtinnen und Beamte Ausschau nach verbotenen Fallen, ausgelegten Giftködern sowie nach verletzten oder getöteten Tieren.
Zugleich wollen die Einsatzkräfte Spaziergänger, Wanderer und Hundebesitzer stärker sensibilisieren. Wer ein totes Tier, einen verdächtigen Köder oder eine versteckte Falle entdeckt, soll dies möglichst rasch der Polizei melden. Nach Angaben der Beamten erkennen viele Menschen solche Funde bislang nicht als möglichen Hinweis auf eine Straftat.
In Ursensollen-Waldhaus nahe Amberg stellte die Polizei ihre Maßnahmen zum Artenschutz vor. Dort kamen die Streifen auch direkt mit Passanten ins Gespräch, verteilten Informationsmaterial und erklärten das Projekt. Ein Spaziergänger zeigte sich dabei überrascht, dass Greifvögel in der Region immer wieder gezielt vergiftet werden.
Teil des EU-Projekts „Wildlifecrime“
Die Polizeipräsidien Oberpfalz und Niederbayern beteiligen sich an dem EU-geförderten Projekt „Wildlifecrime“. Ziel ist es, Natur- und Artenschutzkriminalität in Deutschland und Österreich wirksamer zu bekämpfen. Im Fokus stehen nicht nur Fälle von Wilderei und Vergiftungen bei Greifvögeln, sondern auch Straftaten gegen geschützte Arten wie Wolf, Luchs und Biber.
Projektpartner ist unter anderem der WWF. Unabhängig davon engagieren sich auch der Landesbund für Vogelschutz (LBV) und der Verein Wildes Bayern gegen Tierkriminalität. Von dort heißt es, die Zusammenarbeit mit Behörden falle unterschiedlich aus: Teilweise werde sehr engagiert ermittelt, in anderen Fällen fehle es aus Sicht der Verbände an Ernsthaftigkeit oder an fachlicher Einordnung.
Diensthunde unterstützen die Streifen
Bei den Patrouillen sind auch Diensthunde im Einsatz. Sie sind laut Polizei zwar nicht speziell darauf trainiert, Giftköder oder Kadaver aufzuspüren, können aber verletzte oder tote Tiere dennoch bemerken. In der Oberpfalz sind dafür unter anderem die Diensthundeführer Sebastian Behr, Stefanie Lehmeier und Florian Vogl eingebunden. Die Hunde werden sonst vor allem bei Sprengstoff-, Rauschgift- oder Banknotenspür-Einsätzen eingesetzt.
Greifvogel-Vergiftungen bleiben ein Thema
Nach Einschätzung der Polizei sind Vergiftungen von Greifvögeln zwar eher Einzelfälle, dennoch sei jeder Fund gravierend. Gerade seltene Arten wie Rotmilan oder Mäusebussard seien besonders schützenswert. Als mögliche Motive für solche Taten kommen nach Angaben der Polizei sehr unterschiedliche Interessenlagen infrage, etwa im Umfeld von Geflügelhaltern oder Taubenzüchtern.
Ein besonders schwerer Fall beschäftigt derzeit die Ermittler in Niederbayern: Im Juli 2025 wurden bei Simbach nahe Landau 17 tote Vögel entdeckt, darunter Rotmilane, Schwarzmilane und Mäusebussarde. Die Polizei geht davon aus, dass die Tiere mit Gift versetzte Köder gefressen haben könnten. Die Staatsanwaltschaft Deggendorf ermittelt. Nach Angaben der Polizei ist es in solchen Fällen oft schwierig, konkrete Tatverdächtige zu identifizieren.
Der WWF spricht deshalb von einem wichtigen Signal durch die Artenschutz-Streifen, betont aber zugleich, dass sichtbar gewordene Fälle meist nur einen kleinen Teil des Problems zeigten. Die Aufklärungs- und Verurteilungsquote sei auch in Bayern niedrig. Gefordert werden bessere Strukturen, mehr Fachwissen und eine engere Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen.
Weitere aktuelle Fälle in Bayern
Dem LBV liegen nach eigenen Angaben mehrere weitere Verdachts- und Nachweisfälle vor. Bei einem Rotmilan aus Obing im Landkreis Traunstein sei eine Carbofuran-Vergiftung festgestellt worden. In Eschau bei Miltenberg sei ein Habicht durch einen präparierten Taubenköder vergiftet worden, habe jedoch gerettet werden können. Auch bei einem toten Rotmilan bei Pförring im Landkreis Eichstätt habe sich der Verdacht auf Carbofuran bestätigt.
Nicht nur Giftköder: Auch Fallen und Mahd im Blick
Nach Angaben des Vereins Wildes Bayern beschränkt sich Wildtierkriminalität nicht auf vergiftete Greifvögel. Problematisch seien auch nicht genehmigte Tierfallen oder der unsachgemäße Einsatz erlaubter Fallen. Bei Lebendfallen müsse sichergestellt sein, dass gefangene Tiere umgehend kontrolliert werden und nicht unnötig leiden.
Außerdem verweisen Tierschützer auf weitere Delikte wie das Töten von Elterntieren mit der Folge verwaister Jungtiere oder das schwere Verletzen von Rehkitzen bei der Mahd. Der Verein habe in den vergangenen Jahren mehrfach Anzeigen in solchen Fällen erstattet.
Ein Beispiel nennt der WWF aus Oberbayern: Dort sei eine illegale Tierfalle mit einem lebenden Huhn als Köder entdeckt worden. Zwar sei ein Beschuldigter ermittelt und wegen Jagdwilderei angeklagt worden, das Verfahren sei jedoch später wegen Geringfügigkeit und fehlenden öffentlichen Interesses eingestellt worden.
Hohe rechtliche Hürden – und klare Strafandrohung
Tierschutz ist im Grundgesetz verankert. Nach dem Tierschutzgesetz drohen für das Töten eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund oder für das Zufügen erheblicher oder wiederholter Leiden Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.
Die Polizei hofft daher vor allem auf mehr Aufmerksamkeit in der Bevölkerung: Wer beim Spazierengehen Auffälligkeiten entdeckt, soll nicht wegsehen, sondern den Fund melden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber