Bayern

Upskirting auf der Wiesn – warum Ermittler scheitern

Wiesn-Skandal ums Teufelsrad: Heimliche Videos sollen verkauft worden sein – doch 2024 und 2025 meldete sich niemand.

02.10.2026, 11:28 Uhr

Auf dem Oktoberfest sind den Ermittlern in den vergangenen zwei Jahren mehrere mutmaßliche Fälle von sogenanntem Upskirting gemeldet worden. Einen Bezug zum Traditionsfahrgeschäft „Teufelsrad“ gab es dabei jedoch nicht. Wie die Staatsanwaltschaft München I auf Anfrage mitteilte, gingen zu den Wiesn-Jahren 2024 und 2025 keine entsprechenden Anzeigen ein, die das Fahrgeschäft betrafen.

Zuvor hatten Medien über angebliche Geschäfte mit voyeuristischen Videos vom „Teufelsrad“ berichtet. Demnach sollen dort in der Vergangenheit zahlreiche Clips entstanden, online verbreitet und verkauft worden sein. Auf der rotierenden Scheibe geraten Dirndl-Röcke leicht in Bewegung – wer jedoch gezielt unter Röcke filmt, macht sich grundsätzlich strafbar.

Nicht jede Aufnahme ist automatisch illegal

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist das Filmen oder Fotografieren des „Teufelsrads“ mit Fahrgästen zunächst nicht verboten. Strafrechtlich relevant werde es erst dann, wenn intime Körperbereiche gezielt und ohne Erlaubnis aufgenommen werden.

Damit ein Verstoß gegen den sogenannten Upskirting-Paragrafen vorliegt, muss nachweisbar sein, dass absichtlich oder wissentlich Genitalien, Gesäß, die weibliche Brust oder die diese Bereiche bedeckende Unterwäsche aufgenommen wurden. Dafür reichen einzelne Bilder allein oft nicht aus – es braucht zusätzliche Hinweise.

Betroffene sollten Anzeige erstatten

Auch das Verbreiten solcher Aufnahmen kann strafbar sein, wenn dadurch die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person verletzt werden. Dafür ist laut Staatsanwaltschaft jedoch in der Regel ein Strafantrag der Betroffenen notwendig. Wer betroffen ist, sollte sich deshalb an Polizei oder Staatsanwaltschaft wenden.

191. Münchner Oktoberfest
«Teufelsrad»-Betreiberin Elisabeth «Lisi» Polaczy verschenkt an ihre Besucherinnen Radlerhosen. (Archivbild) Quelle: Felix Hörhager/dpa

Die Polizei erklärte ergänzend, dass bei Ermittlungen auch Inhalte auf Internetplattformen und in sozialen Netzwerken ausgewertet würden. Hinweise aus der Bevölkerung auf verdächtige Videos oder Bilder würden geprüft und könnten Ermittlungen auslösen.

19 Fälle auf der Wiesn in den Jahren 2024 und 2025

Insgesamt leitete die Polizei der Staatsanwaltschaft im Jahr 2024 acht Vorgänge wegen möglicher Verstöße gegen den Upskirting-Paragrafen weiter. Zwei davon wurden zusammengeführt, sodass sieben Ermittlungsverfahren entstanden. In sechs Fällen beantragte die Staatsanwaltschaft Strafbefehle mit Geldstrafen, die vom Amtsgericht erlassen wurden und inzwischen rechtskräftig sind. Ein weiteres Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldauflage im niedrigen vierstelligen Bereich eingestellt.

Für das Jahr 2025 wurden elf Vorgänge gemeldet. In sechs Fällen beantragte die Staatsanwaltschaft erneut Strafbefehle, fünf davon sind bereits rechtskräftig. Ein Verfahren liegt noch beim Amtsgericht. Fünf weitere Verfahren wurden eingestellt, weil der Tatnachweis nicht ausreichte. In einem Fall konnte der Täter nicht identifiziert werden, in drei weiteren ließ sich nicht belegen, dass überhaupt fotografiert wurde. In einem anderen Fall erfüllte das Bildmaterial den Straftatbestand nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft nicht.

Keiner dieser insgesamt 19 Fälle aus den Jahren 2024 und 2025 stand im Zusammenhang mit dem „Teufelsrad“. Die verhängten Geldstrafen bewegten sich zwischen 40 und 75 Tagessätzen.

Zahlreiche Videos im Netz

Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte kurz vor Beginn der Wiesn berichtet, dass im Internet mindestens Zehntausende Clips von Frauen auf dem „Teufelsrad“ kursierten, in denen wiederholt Unterwäsche zu sehen sei. Recherchen des Bayerischen Rundfunks zufolge sollen Personen aus Bayern und dem Ausland dahinterstehen.

Demnach würden die Videos entweder teuer verkauft oder gezielt genutzt, um die Reichweite von Social-Media-Konten zu steigern. Laut BR kamen die erfolgreichsten, inzwischen gelöschten Videos zusammen auf mehrere hundert Millionen Aufrufe.

Betreiber gehen gegen solche Aufnahmen vor

Die Betreiber des Fahrgeschäfts versuchen nach eigenen Angaben, mit verschiedenen Maßnahmen gegenzusteuern. Hinweisschilder auf Deutsch und Englisch machen darauf aufmerksam, dass Upskirting strafbar ist und angezeigt wird. Außerdem werden an Besucherinnen kostenlos Radlerhosen verteilt. Seit dem vergangenen Jahr seien davon schätzungsweise mehrere hundert Stück ausgegeben worden, sagte Jan Polaczy, der Ehemann einer Betreiberin.

Er verurteilte solche Aufnahmen deutlich. Gleichzeitig verwies er auf die Grenzen der Kontrolle: Man könne schließlich nicht jedem Besucher das Handy abnehmen. Auch private Aufnahmen ließen sich nicht vollständig überprüfen. In der Arena des „Teufelsrads“ hätten rund 400 Menschen Platz, zudem gebe es ständigen Wechsel.

Nach Angaben der Betreiber wurde in zwei Fällen selbst Anzeige erstattet, die Verfahren seien jedoch eingestellt worden. Ihr Ziel sei vor allem eine friedliche Wiesn. Die aktuelle Entwicklung bereite ihnen allerdings Sorgen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen