Die bayerische Justiz befasst sich mit der neuen Regelung zum Abschuss von Wölfen im Landkreis Oberallgäu. Der Verein Naturschutzinitiative hat nach eigenen Angaben Klage eingereicht und zusätzlich einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Augsburg gestellt. Ein Gerichtssprecher bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass die Unterlagen am 17. September eingegangen seien. Eine Entscheidung liegt bislang noch nicht vor.
Ähnliche Vorgaben auch in weiteren Regionen
Nicht nur im Oberallgäu gibt es solche Bestimmungen. Auch die Landkreise Ostallgäu, Bad Tölz-Wolfratshausen und Berchtesgaden haben zuletzt entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen. Diese sehen jeweils ausgewiesene wolfsfreie Bereiche vor, um Weidetierhalter besser zu schützen.
Damit soll in den Alpenregionen Deutschlands der Abschuss von Wölfen bereits dann möglich sein, wenn noch kein Nutztierriss stattgefunden hat. Die Naturschutzinitiative hält das für rechtswidrig. Aus ihrer Sicht weichen die Behörden damit von der bisherigen Praxis ab, wonach zunächst ein konkreter Wolf mehrfach Tiere gerissen haben musste, bevor eine Ausnahmegenehmigung wegen einer konkreten Gefahr nach dem Bundesnaturschutzgesetz in Betracht kam.
Naturschutzinitiative verweist auf EU-Recht
Gabriele Neumann, bundesweite Projektleiterin „Wolf“ bei der Naturschutzinitiative, kritisierte das Vorgehen deutlich. Es sei unverhältnismäßig und aus wildbiologischer Sicht nicht nachvollziehbar. Außerdem sehe der Verband die Maßnahmen der Landkreise nicht im Einklang mit europäischem Recht. Wölfe müssten auch in Süddeutschland unter Schutz stehen und dürften nicht abgeschossen werden.
Neumann forderte stattdessen weiterhin konsequenten Herdenschutz. Weiden müssten auch im Alpenraum mit wolfssicheren Zäunen oder Flexinetzen gesichert werden. Das Bundesamt für Naturschutz habe schon vor Jahren darauf hingewiesen, dass solche Schutzmaßnahmen selbst an Steilhängen möglich seien. Darüber hinaus könnten Schafe und Rinder auch durch Hüte- oder Herdenschutzhunde geschützt werden. Aus Sicht des Verbandes gibt es daher keinen Grund, auf diese Vorkehrungen zu verzichten.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber