Bayern

Steuer-Schock? 335.340 Bescheide werden angefochten

Steuer-Einspruch eingelegt? In Bayern kann das zur Geduldsprobe werden – und viele warten erstaunlich lange auf Bescheid.

30.09.2026, 04:00 Uhr

Zum 30. Juni waren in Bayern 335.340 Einsprüche gegen Einkommensteuerbescheide noch nicht abgeschlossen. Besonders auffällig: 157.391 Verfahren und damit fast jeder zweite offene Fall liegen bereits seit mehr als zwei Jahren bei den Finanzbehörden. Das geht aus einer Antwort des bayerischen Finanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Grünen-Politiker verlangt Fristen auch für den Staat

Der finanzpolitische Sprecher der Grünen im Landtag, Tim Pargent, kritisierte die langen Bearbeitungszeiten deutlich. Wenn Bürgerinnen und Bürger ihre Steuererklärungen fristgerecht einreichen und Abgaben pünktlich zahlen müssten, dann müsse sich auch der Staat an klare Zeitvorgaben halten. Einsprüche gegen Steuerbescheide sollten daher in angemessener Frist entschieden werden.

Nach Ansicht Pargents braucht es eine verbindliche Höchstdauer für die Bearbeitung solcher Verfahren. Angesichts der vielen seit Jahren offenen Fälle sei zudem eine schnelle und abgestimmte Aktion nötig, um alte Verfahren gezielt abzubauen. Vor allem besonders lange ruhende Einsprüche müssten systematisch überprüft und priorisiert bearbeitet werden.

Finanzministerium lehnt feste Obergrenze ab

Das bayerische Finanzministerium weist diese Forderung jedoch zurück. Eine starre Obergrenze für die Bearbeitungszeit sei schon deshalb nicht praktikabel, weil jeder Steuerfall rechtlich vollumfänglich geprüft werden müsse, erklärte ein Sprecher. Außerdem würde eine solche Frist nicht nur die Behörden, sondern auch die Einspruchsführer selbst unter Druck setzen, wenn etwa Belege nachgereicht oder Rückfragen beantwortet werden müssten.

Zahl der Verfahren in Rechtsbehelfsstellen steigt deutlich

Auch in den sogenannten Rechtsbehelfsstellen der Finanzämter nimmt die Belastung spürbar zu. Laut den vorliegenden Zahlen stieg die Zahl der dort bearbeiteten Verfahren von 54.527 Ende 2022 auf 71.994 Ende Juli 2026. Diese speziellen Abteilungen innerhalb der Finanzämter befassen sich mit Rechtsmitteln wie Einsprüchen oder Widersprüchen, wenn eine Klärung nicht direkt in der ursprünglichen Bearbeitung möglich ist.

Weniger Personal trotz wachsender Aufgaben

Gleichzeitig verweist die Anfrage auf ein weiteres Problem: Die Zahl der eingesetzten Bearbeiter in Vollzeit sinkt seit Jahren. Während 2020 noch 451,06 Vollzeitstellen zur Verfügung standen, waren es sechs Jahre später nur noch 444,33. Für Steuerzahler kann das bedeuten, dass sie mitunter jahrelang auf eine Entscheidung warten müssen – und damit auch auf mögliche Rückzahlungen zu viel entrichteter Steuern.

Forderung nach mehr Personal in den Finanzämtern

Pargent sieht darin ein grundlegendes strukturelles Defizit der Steuerverwaltung. Der Bestand an Einsprüchen wachse, während gleichzeitig die personellen Kapazitäten zurückgingen. Dass sich der Rückstau immer weiter vergrößere, sei daher kaum überraschend. Die Staatsregierung müsse nach seiner Auffassung endlich dafür sorgen, dass die Finanzämter personell ausreichend ausgestattet sind, damit Bürgerinnen und Bürger nicht über Jahre hinweg auf Entscheidungen warten müssen.

Ministerium: Dauer oft nicht von der Verwaltung steuerbar

Das Finanzministerium betont allerdings, dass die lange Verfahrensdauer häufig nicht allein an der Arbeitsgeschwindigkeit der Behörden liege. Ein großer Teil der rund 335.000 offenen Fälle seien sogenannte Massenrechtsbehelfe. Solche Verfahren würden in der Regel erst abgeschlossen, wenn eine höchstrichterliche Entscheidung der Finanzgerichtsbarkeit vorliege – ein Prozess, der sich über Jahre hinziehen könne und auf den die Steuerverwaltung keinen Einfluss habe.

Hinzu komme, dass die Bearbeitungsdauer von mehreren Faktoren abhänge. So würden im Einspruchsverfahren oft erst nachträglich Unterlagen eingereicht oder neue Tatsachen bekannt, die eine komplette Neubewertung erforderlich machten. Außerdem seien die Bearbeiter auf eine zügige Rückmeldung der Einspruchsführer angewiesen. Nach Angaben des Ministeriums müsse ein Steuerbescheid im Einspruchsverfahren zudem stets vollständig neu geprüft werden – nicht nur in dem konkret beanstandeten Punkt.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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