Die strafrechtliche Aufarbeitung des Finanzskandals im katholischen Bistum Eichstätt ist nach einem aufwendigen Verfahren mit Bewährungsstrafen abgeschlossen. Das Landgericht München II verurteilte den früheren stellvertretenden Finanzdirektor des Bistums wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung zu einem Jahr und vier Monaten Haft auf Bewährung. Ein in den USA tätiger deutscher Immobilienentwickler erhielt ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung wegen Bestechung sowie Untreue in einem weiteren Fall.
Die Strafen wurden für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Da es aber auf einer Verständigung der Prozessbeteiligten beruht, wird nicht mit einer Revision gerechnet.
Im Mittelpunkt des komplexen Verfahrens standen spekulative Immobilieninvestitionen des Bistums in den USA im Umfang von rund 60 Millionen US-Dollar, derzeit etwa 52,6 Millionen Euro. Nach Darstellung des Gerichts war das Geld zunächst nicht wie geplant an das Bistum zurückgeflossen. Der Vorsitzende Richter sagte, zeitweise habe es sogar so ausgesehen, als sei das gesamte Geld verloren. Im Verlauf des Verfahrens habe sich jedoch gezeigt, dass manches doch nicht so gravierend gewesen sei wie zwischenzeitlich befürchtet. Ein erheblicher Teil der Mittel sei inzwischen an das Bistum zurückgeflossen.
Nach Überzeugung des Gerichts nutzten die geständigen Angeklagten gezielt strukturelle Defizite im Bistum und mangelnde Fachkenntnis der Verantwortlichen aus, um die bei den US-Geschäften üblichen Provisionszahlungen unter sich aufzuteilen. Der frühere Finanzmanager, heute 60 Jahre alt, versteuerte seinen Anteil daran zudem nicht. Der 71 Jahre alte Immobilienentwickler wurde außerdem wegen Untreue im Zusammenhang mit unzulässigen Investitionen für zwei norddeutsche Stiftungen verurteilt.
Allerdings wurden wesentliche Teile der ursprünglichen Vorwürfe eingestellt, darunter auch der Untreuevorwurf gegen den früheren Vize-Finanzchef. Nach Angaben des Gerichts konnte selbst mit Hilfe eines Sachverständigen keine konkrete Schadenssumme festgestellt werden. Zudem sah die Kammer keine Hinweise darauf, dass die Immobilienprojekte ein reines Schneeballsystem gewesen sein könnten. Auch deshalb blieb offen, wie viel Geld das Bistum am Ende tatsächlich noch zurückerhalten hätte.
Dem Bistum zufolge sind nach zivilrechtlichen Vergleichen in den USA inzwischen rund 36 Millionen US-Dollar zurückgeflossen. Gleichzeitig entstanden Kosten im oberen einstelligen Millionenbereich.
Am Ende des Prozesses wurden nur drei Zahlungsflüsse zwischen den beiden Angeklagten abgeurteilt. Das Strafmaß lag damit am unteren Rand der zuvor vereinbarten Verständigung. Der Vorsitzende Richter verwies dabei unter anderem auf die zeitweise Untersuchungshaft sowie auf die lange und belastende Dauer des Verfahrens.
Auch das Bistum selbst hinterließ nach Einschätzung des Gerichts im Prozess keinen guten Eindruck. Der frühere Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke hatte als Zeuge vor Gericht erklärt, ein Schwachpunkt sei die zu interne Besetzung des Vermögensverwaltungsrats gewesen. Dadurch habe es an ausreichender Kontrolle über Finanzen und Geldanlagen gefehlt. Rückblickend sprach Hanke von einem „Super-GAU“ und mahnte: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“
Diözesanadministrator Alfred Rottler erklärte nach dem Urteil, das Bistum habe aus den Vorgängen gelernt und sorge nun für klare Kontrollen und Verantwortlichkeiten. Das verlorene Vertrauen könne nur langsam durch Transparenz, Konsequenz und verantwortungsvolles Handeln zurückgewonnen werden.
Der Vorsitzende Richter verwies zudem darauf, dass weiterhin zivil- und arbeitsrechtliche Verfahren laufen. Den Beteiligten gab er mit auf den Weg, dass in der Kirche nicht nur Fehlbarkeit und Sünde, sondern auch Vergebung eine Rolle spielten.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber