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Plädoyer: Jesidische Mädchen als Sexsklavinnen?

Als Sklavinnen missbraucht: Zwei jesidische Mädchen litten unter IS-Terror. Nun wartet in München ein Ehepaar aufs Urteil.

12.05.2026, 12:21 Uhr

Vor dem Oberlandesgericht München steuert der Prozess um die Versklavung zweier jesidischer Mädchen auf die Zielgerade zu. Die Bundesanwaltschaft fordert für das angeklagte irakische Ehepaar lebenslange Freiheitsstrafen sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

In ihrem Schlussvortrag zeichnete die Anklage das Bild schwerster Verbrechen an Kindern. Nach ihrer Darstellung beuteten die beiden Angeklagten die Mädchen aus, misshandelten und schlugen sie. Der Mann soll die Kinder, die damals sieben und zwölf Jahre alt waren, gefesselt und vergewaltigt haben.

Anklage spricht von „monströser Gewalt“

Die Vertreterin des Generalbundesanwalts forderte eine Verurteilung unter anderem wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern beziehungsweise Beihilfe dazu. Die Taten seien von einer „monströsen Gewalt“ geprägt gewesen, die fern jeder Menschlichkeit liege.

Nach Darstellung der Anklage soll die Ehefrau die Übergriffe ihres Mannes unterstützt und die Mädchen vor den Vergewaltigungen auf diese Taten vorbereitet haben. Schläge und Zwangsarbeit seien für die Kinder Alltag gewesen.

Jesidische Mädchen laut Anklage als Sklavinnen gekauft

Den Ermittlungen zufolge gehörte das Ehepaar der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) an. Es soll die beiden jesidischen Mädchen als Sklavinnen gekauft, ausgebeutet und sexuell missbraucht haben.

Die Frau, die sich im Verlauf des Prozesses bei den beiden Mädchen entschuldigte, zu den Vorwürfen ansonsten aber schwieg, soll sich zur Hochzeit ausdrücklich ein jesidisches Sklavenmädchen als Brautgabe gewünscht haben.

Aussage eines Opfers: „Meine ganze Kindheit war nur Leid“

Im Plädoyer zitierte die Bundesanwaltschaft aus den Aussagen eines der mutmaßlichen Opfer. Das Mädchen habe sich gefragt, ob ihr Leben nur aus Vergewaltigung, Verkauf und Weiterverkauf bestehen werde. Außerdem habe es gesagt: „Ich war etwas, das absolut wertlos ist.“ Ihr Fazit lautete: „Meine ganze Kindheit war nur Leid.“

Ein weiteres zitiertes Statement aus den Ermittlungen lautete: „Sie haben meine ganze Welt in Dunkelheit verwandelt.“

Angeklagter lebte früher in München

Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft besteht kein Zweifel daran, dass die beiden Beschuldigten für die Taten verantwortlich sind. Der Mann hatte vor seiner Radikalisierung mehrere Jahre als Asylbewerber in München gelebt, in einer Münchner Moschee verkehrt und in Schwabing als Friseur gearbeitet.

56 Verhandlungstage, 40 Zeugen

Im Verlauf des Verfahrens hörte das Gericht an 56 Verhandlungstagen insgesamt 40 Zeugen und sechs Sachverständige an. Für das Plädoyer der Bundesanwaltschaft war ein kompletter Verhandlungstag vorgesehen.

Am 19. Mai soll die Nebenklage sprechen, darunter die Anwältin eines der mutmaßlichen Opfer, das auch selbst im Prozess ausgesagt hatte. Danach folgen die Schlussvorträge der Verteidigung. Mit einem Urteil des OLG München wird weiterhin voraussichtlich im Juli gerechnet.

Hintergrund: IS-Angriff auf die Jesiden 2014

Im August 2014 griff der IS das Siedlungsgebiet der Jesiden rund um das Sindschar-Gebirge im Nordwesten des Irak an. Ziel war nach Erkenntnissen der Justiz die Vernichtung der jesidischen Bevölkerung. Menschen wurden demnach zur Konversion gezwungen, religiös indoktriniert, verschleppt und versklavt. Frauen und Mädchen wurden vergewaltigt, Männer und Jungen, die sich weigerten zu konvertieren, wurden getötet.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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