Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat im Zusammenhang mit mutmaßlichem Betrug bei der Einfuhr von Corona-Schutzmasken die Freisprüche für zwei Männer aus der Oberpfalz aufgehoben. Damit muss das Verfahren, in dem auch Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) als Zeuge geladen war, erneut vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verhandelt werden. Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das frühere Urteil hatte Erfolg; zuständig ist nun eine andere Kammer des Gerichts.
Vorwürfe zuletzt deutlich reduziert
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft den beiden Angeklagten aus dem Raum Neumarkt einen Betrug in Millionenhöhe angelastet. Im Laufe des Verfahrens wurde dieser Vorwurf jedoch weitgehend fallengelassen, da es aus Sicht der Anklage an Beweisen fehlte. Am Ende blieb lediglich ein Vorwurf mit einem Umfang von knapp 18.000 Euro übrig.
Doch auch in diesem Punkt sah die damalige 16. Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Barbara Reim kein strafbares Verhalten. Verurteilt wurde lediglich einer der beiden Männer, ein Kommunalpolitiker der Freien Wähler. Gegen ihn wurde eine Geldstrafe von 2.500 Euro wegen Urkundenfälschung verhängt, weil er Stempel und Unterschrift eines EU-Bevollmächtigten kopiert hatte.
Große Maskengeschäfte in der Pandemie
Die beiden Beschuldigten hatten während der Corona-Pandemie in größerem Umfang Masken aus China nach Deutschland eingeführt. Ein erheblicher Teil davon ging an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Unklar blieb allerdings, ob die gelieferten Masken die vorgeschriebenen Qualitätsstandards erfüllten.
Im Prozess wurde deutlich, dass auch beim Landesamt selbst keine eindeutige Klarheit über die Anforderungen und Prüfungen bestand. Beschrieben wurde die damalige Beschaffungslage als von einer Art "Wildwest"-Mentalität geprägt: Eingekauft worden sei vor allem das, was auf dem Markt kurzfristig verfügbar war.
BGH sieht Mängel in der Beweiswürdigung
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die Beweise nicht umfassend genug gewürdigt. So hätten unter anderem die Angeklagten selbst Hinweise geliefert, die darauf hindeuten könnten, dass ihnen die möglicherweise geringere Qualität der verkauften Masken bekannt war.
Das Verfahren muss deshalb nun erneut aufgerollt werden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber