BGH hebt Mordurteil im Fall einer jungen Frau aus Unterfranken auf
Mehr als 48 Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer jungen Frau in Unterfranken muss der Fall erneut vor Gericht verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Schweinfurt gegen einen 72-jährigen Angeklagten aufgehoben, wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte.
Ausschlaggebend war nach Angaben des BGH ein Verfahrensfehler: Die Vorsitzende Richterin der Schwurgerichtskammer hätte wegen ihrer früheren Mitwirkung im Auslieferungsverfahren als Beamtin der Generalstaatsanwaltschaft in diesem Fall nicht an dem Prozess teilnehmen dürfen. Die neue Hauptverhandlung soll nun am Landgericht Würzburg stattfinden.
Das Landgericht Schweinfurt hatte den Mann am 29. Juli 2025 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach Überzeugung der Kammer stand fest, dass der frühere US-Soldat die Tat begangen hatte. Zur Tatzeit am 20. April 1978 war er 24 Jahre alt. Der Angeklagte selbst wies die Vorwürfe im Prozess zurück, seine Verteidigung hatte auf Freispruch gedrängt. Gegen das Urteil legte er Revision ein.
DNA-Spuren und Zeugenaussagen
Die Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Der Mann war 1978 als US-Soldat in Schweinfurt stationiert. In seinem Plädoyer verwies der Oberstaatsanwalt auf DNA-Spuren des Verdächtigen an der Kleidung des damals 18-jährigen Opfers. Zudem gebe es zwei voneinander unabhängige Zeugenaussagen, wonach der Angeklagte die Tat Jahre später eingeräumt haben soll.
Nach Auffassung der Ermittler hatte der verheiratete Mann zur Tatzeit eine Beziehung mit der jungen Frau. Die angehende Erzieherin soll ihm damit gedroht haben, seine Ehefrau über die Affäre und eine mutmaßliche Schwangerschaft zu informieren. Daraufhin soll der damals 24-Jährige die 18-Jährige bei Kolitzheim nahe Schweinfurt mit 14 Messerstichen getötet haben.
Der Fall muss nun vor dem Landgericht Würzburg neu verhandelt werden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber