Die Bundesanwaltschaft hat im Prozess um den tödlichen Auto-Anschlag auf eine Demonstration in München für den Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. Eine Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren wäre damit deutlich schwerer möglich. Vor dem Oberlandesgericht München hieß es zur Begründung, die Tat sei auf die Vernichtung von Menschenleben angelegt gewesen.
Nach Einschätzung der Anklage steht fest, dass der Beschuldigte den Wagen bewusst in die Menschenmenge gelenkt habe. Bei der Attacke auf einen Demonstrationszug der Gewerkschaft Verdi waren im Februar 2025 eine Frau und ihre zweijährige Tochter im Kinderwagen getötet worden. Zahlreiche weitere Menschen wurden verletzt, einige davon lebensgefährlich.
Dem 25-jährigen Afghanen werden unter anderem zweifacher Mord, 22-facher versuchter Mord sowie 22 Fälle von Körperverletzung vorgeworfen, überwiegend in gefährlicher Form. Weitere knapp zwei Dutzend Fälle, vor allem wegen Körperverletzung, wurden mit Blick auf das ohnehin zu erwartende Strafmaß von der Verfolgung ausgenommen.
Anklage sieht religiös motivierten politischen Anschlag
Die Bundesanwaltschaft wertet die Tat als religiös motivierten politischen Anschlag. Aus Sicht des Angeklagten habe die Attacke dem Willen Allahs entsprochen und als gebotene Reaktion auf das Vorgehen der USA und anderer westlicher Staaten in Gaza und Afghanistan gegolten.
Nach Darstellung der Anklage spielten zudem persönliche Gefühle eine Rolle. Eine Bundesanwältin sagte, der Angeklagte habe unschuldige Menschen zum Objekt seiner Wut, Enttäuschung und Verbitterung gemacht, obwohl diese keinerlei Anteil an seiner Stimmungslage gehabt hätten. Auch das sei als niedriger Beweggrund zu bewerten.
Emotionale Schlussworte der Nebenkläger
Auch Vertreter der Nebenklage fanden in ihren Schlussvorträgen harte Worte für den Angeklagten. Ein Anwalt bezeichnete ihn unter anderem als feige, empathielos und intellektuell limitiert.
Besonders deutlich wurde die Familie der beiden Getöteten, deren Erklärung von einer Anwältin verlesen wurde. Die Angehörigen blieben dem Prozess fern, weil sie den Täter nicht sehen wollten. In dem Schreiben hieß es, der Angeklagte sei ein kleiner, unempathischer Mann mit kleinem Ego, der in seinem Leben nicht weit gekommen sei. Zudem nannten sie ihn einen feigen Kindermörder. Die Familie forderte eine gerechte Bestrafung als ersten Schritt zu persönlichem Frieden.
Die Anwältin der Angehörigen schloss sich ebenso wie weitere Nebenklagevertreter den Forderungen der Bundesanwaltschaft an. Der Schlussvortrag der Verteidigung und das letzte Wort des Angeklagten sollen am Mittwoch folgen. Mit einem Urteil wird am 6. August gerechnet.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber