Die Vorbereitungen für das Münchner Oktoberfest können trotz eines laufenden Rechtsstreits planmäßig weitergehen. Der Aufbau der Festzelte ist damit nicht gefährdet. Das Bayerische Oberste Landesgericht wies den Eilantrag eines Münchner Wirts zurück, der erreichen wollte, dass zwei Zeltbetreiber vorerst nicht zur Wiesn zugelassen werden.
Nach Angaben des Gerichts darf die Stadt München das Paulaner-Festzelt und die Schottenhamel-Festhalle wie vorgesehen für das Oktoberfest 2026 vergeben. Der Aufbau der großen Festhallen soll am 29. Juni beginnen.
Streit um die Vergabe der großen Festzelte
Der Wirt Alexander Egger hatte beantragt, die bisherige Vergabepraxis der Stadt für die beiden großen Zelte rechtlich überprüfen zu lassen. Seiner Auffassung nach müssten die von der Stadt vergebenen Oktoberfest-Zelte im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens ausgeschrieben werden.
Die Vergabekammer Südbayern hatte diesen Antrag bereits abgelehnt. Dagegen legte Egger Beschwerde beim Bayerischen Obersten Landesgericht ein. Zusätzlich verlangte er per Eilantrag, dass die Betreiber des Schottenhamel- und des Paulaner-Zelts solange nicht zur Wiesn zugelassen werden, bis in der Hauptsache über die rechtlichen Fragen entschieden ist.
Eine endgültige Entscheidung in diesem Verfahren könnte allerdings erst nach dem diesjährigen Oktoberfest fallen.
Gericht lässt Grundsatzfrage offen
Ob die Zulassungsverträge für die gastronomischen Großbetriebe beim Oktoberfest 2026 tatsächlich europaweit ausgeschrieben werden müssen, ließ das Gericht zunächst offen. Nach Einschätzung der Richter ist dafür eine vertiefte rechtliche Prüfung notwendig.

Klar sei jedoch, dass ein von Egger gefordertes europaweites Vergabeverfahren samt anschließendem Aufbau einer großen Festhalle für das diesjährige Oktoberfest zeitlich nicht mehr umsetzbar wäre. Das Oktoberfest beginnt am 19. September.
Egger pocht auf faire Chancen
Egger hatte schon vor der Gerichtsentscheidung angekündigt, alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen zu wollen und notfalls auch den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg anzurufen. Nach seiner Darstellung geht es darum, dass die Stadt München die begehrten Plätze für große Festzelte künftig nach transparenten, objektiven und fairen Maßstäben vergibt.
Damit solle jeder geeignete Bewerber eine echte und gleichberechtigte Chance auf den Betrieb eines großen Wiesn-Zelts erhalten.
Egger betreibt bislang ein kleineres Oktoberfest-Zelt. Medienberichten zufolge hatte er sich auch um ein großes Festzelt bemüht, war dabei jedoch nicht zum Zug gekommen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion