Im Prozess um den tödlichen Angriff mit einem Auto auf eine Demonstration in München will das Gericht an diesem Donnerstag um 11.30 Uhr das Urteil verkünden. Die Bundesanwaltschaft wertet die Tat als religiös motivierten politischen Anschlag und verlangt für den 25 Jahre alten Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zudem soll nach ihrem Willen die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, was eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren deutlich erschweren würde.
Die Verteidigung forderte vor dem Oberlandesgericht München dagegen eine Haftstrafe von 15 Jahren sowie die Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Klinik. Zwar diagnostizierte ein Sachverständiger lediglich eine mittelgradige Persönlichkeitsstörung, die Anwälte hielten eine verminderte Schuldfähigkeit jedoch weiterhin für möglich. Sie sehen bei ihrem Mandanten klare Hinweise auf eine hebephrene Schizophrenie, eine Form der Erkrankung, bei der weniger Wahnvorstellungen als vielmehr ein stark ungeordnetes Gefühlsleben und unvorhersehbares Verhalten im Vordergrund stehen.
Unstrittig ist unter allen Verfahrensbeteiligten, dass der 25-Jährige im Februar 2025 von hinten in einen Demonstrationszug der Gewerkschaft Verdi gefahren sein soll. Dabei kamen eine Mutter und ihre zweijährige Tochter ums Leben. Darüber hinaus wirft die Bundesanwaltschaft dem aus Afghanistan stammenden Angeklagten 22 Fälle des versuchten Mordes sowie in weiteren 22 Fällen überwiegend gefährliche Körperverletzung vor. Fast zwei Dutzend weitere einfache Körperverletzungsdelikte wurden bereits nicht weiter verfolgt.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber