Urteil im neu aufgerollten Korruptionsverfahren gegen Joachim Wolbergs am Mittwoch erwartet
Im erneut verhandelten Korruptionsprozess gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs soll am Mittwoch, dem 13. Mai, vor dem Landgericht München I das Urteil fallen. Die Staatsanwaltschaft fordert für neun Fälle der Vorteilsannahme eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Die Verteidigung hält dagegen an einem Freispruch fest und plädiert hilfsweise auf eine Bewährungsstrafe. Wolbergs selbst bestreitet die Vorwürfe weiterhin.
Unter den neun angeklagten Fällen befinden sich auch zwei Taten, für die Wolbergs bereits 2019 im ersten Verfahren rechtskräftig schuldig gesprochen worden war. In diesen Punkten ist nun noch über das Strafmaß zu befinden. Die Anklage hat diese beiden Fälle bereits in ihre Strafzumessung einbezogen. Die Verteidigung beantragte insoweit lediglich eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Vor der Urteilsverkündung steht zudem noch eine Entscheidung über einen weiteren Antrag aus.
Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, ob Wolbergs erkannt hatte, dass ein Unternehmer ihm durch Spenden Vorteile verschaffen wollte, um sich mit Blick auf spätere Bauvorhaben in der Stadt Wohlwollen zu sichern. In einem separaten Verfahren hatte der Bauträger im Jahr 2023 über seine Anwältin ein entsprechendes Motiv eingeräumt und erhielt eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Wolbergs hatte in seinem letzten Wort angedeutet, dieses Geständnis könne lediglich erfolgt sein, um das eigene Verfahren zu beenden.
Staatsanwaltschaft sieht gezielte Einflussnahme
Nach Auffassung der Anklage wusste Wolbergs, dass ihm durch Wahlkampfspenden und einen Preisnachlass bei Renovierungsarbeiten Vorteile gewährt wurden, die auf seine Amtsführung abzielten. Aus Sicht des Staatsanwalts war dem früheren Oberbürgermeister bewusst, dass der Unternehmer damit keine uneigennützigen Gefälligkeiten verband, sondern konkrete Erwartungen hatte. Die Anklage sprach von einer hohen kriminellen Energie. Zudem sei Wolbergs klar gewesen, dass mehrere Einzelspenden letztlich dem Bauträger zuzurechnen seien.
Strafmildernd berücksichtigte die Staatsanwaltschaft unter anderem die lange Dauer des Verfahrens sowie die bereits vollzogene Untersuchungshaft.
Verteidigung spricht von fehlendem Beweis
Die Verteidigung betonte, dass Spenden unterhalb der Schwelle von 10.000 Euro nicht veröffentlicht werden müssten und dieses Vorgehen rechtlich zulässig sowie gängige Praxis sei. Wolbergs habe nie gewusst, dass der Bauträger sich auf diese Weise Vorteile verschaffen wollte. Der Verteidiger sprach von einer Konstellation "Aussage gegen Aussage" und kritisierte, dass der Bauträger in der aktuellen Verhandlung zu diesem Punkt nicht als Zeuge vernommen worden sei.
Als entlastende Umstände nannte die Verteidigung ebenfalls die außergewöhnlich lange Verfahrensdauer, die Untersuchungshaft und die intensive öffentliche Berichterstattung. Wolbergs habe beruflich und finanziell schwere Folgen erlitten und seine Existenz verloren. Eine Gefängnisstrafe wäre aus Sicht der Verteidigung daher unverhältnismäßig.
In seinem letzten Wort wandte sich Wolbergs erneut gegen zentrale Argumente der Staatsanwaltschaft. Er betonte, er verteidige sich lediglich gegen Vorwürfe, die er für unzutreffend halte. Niemand könne in seine Gedanken blicken, sagte er sinngemäß. Zugleich versicherte er, niemals zugunsten eines Spenders Entscheidungen getroffen zu haben.
Teilweise Neuauflage eines langjährigen Verfahrens
Der Prozess vor dem Landgericht München I ist eine teilweise Wiederholung des bereits 2018 und 2019 über rund zehn Monate geführten Verfahrens vor dem Landgericht Regensburg. Damals war Wolbergs in zwei Fällen wegen Vorteilsannahme verurteilt worden, blieb jedoch ohne Strafe. Von weiteren Vorwürfen wurde er freigesprochen.
Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil im November 2021 teilweise auf, beanstandete es als zu milde und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion