Bayern

Hammer-Entscheid: Prozess gegen 13 Justizbeamte

Justizskandal in Augsburg: Über 100 Häftlinge sollen misshandelt worden sein – jetzt stehen Ex-Chefinnen und Beamte vor Gericht.

24.09.2026, 13:33 Uhr

Misshandlungsvorwürfe gegen Justizbeamte in Augsburg kommen vor Gericht

Die mutmaßlichen Übergriffe auf Gefangene in der JVA Augsburg-Gablingen sollen vor dem Landgericht verhandelt werden. Nach Angaben des Gerichts hat die 1. Strafkammer beide Anklagen der Staatsanwaltschaft ohne Änderungen zur Hauptverhandlung zugelassen. Ein Termin für den Prozess steht noch nicht fest. Der Vorsitzende Richter stimmt die Sitzungstage derzeit noch mit allen Beteiligten ab.

Insgesamt richtet sich das Verfahren gegen 13 Justizbedienstete. Unter den Angeklagten sind auch die frühere Leiterin der Haftanstalt im Augsburger Stadtteil Gablingen sowie ihre damalige Stellvertreterin. Die übrigen elf Beschuldigten gehörten früher zur Sicherungsgruppe der JVA, einer Einheit, die bei gewaltsamen Vorfällen oder im Umgang mit besonders gefährlichen Gefangenen eingesetzt wird.

Die Staatsanwaltschaft führt in ihren Anklagen 170 Einzelfälle auf. Mehr als 100 Häftlinge sollen betroffen gewesen sein. Den Beschuldigten werden unter anderem Freiheitsberaubung, Nötigung sowie vorsätzliche und gefährliche Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Für alle Angeklagten gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.

Ermittler sehen ein willkürliches System innerhalb der JVA

Als Schlüsselfigur des Falls gilt die frühere stellvertretende Gefängnisleiterin. Nach Darstellung der Ermittler soll sie nach ihrem Wechsel nach Gablingen ein Klima der Willkür geschaffen haben. Gefangene seien demnach gedemütigt und teils auch körperlich attackiert worden. Der damaligen JVA-Leiterin wird vorgeworfen, über Teile der Vorgänge informiert gewesen zu sein und diese mitgetragen zu haben. Die Verteidiger der Stellvertreterin hatten die Anschuldigungen bereits während der Ermittlungen bestritten.

Im Mittelpunkt der Vorwürfe steht auch die angeblich wiederholt zu lange Unterbringung von Häftlingen in besonders gesicherten Hafträumen. Solche Zellen sind eigentlich nur für Ausnahmefälle vorgesehen, etwa bei stark aggressiven oder suizidgefährdeten Gefangenen. Die Betroffenen sollen dort nahezu ohne Kleidung und ohne jegliche Einrichtung untergebracht worden sein. Das bayerische Justizministerium hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe die Regeln für den Strafvollzug verschärft.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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