Bayern

Gewalt gegen Frauen in Bayern steigt weiter drastisch

Gewalt im Zuhause, tödliche Eskalationen inklusive: Warum Bayerns Frauen selbst in Beziehungen nicht sicher sind.

17.05.2026, 04:00 Uhr

In Bayern fast alle fünf Tage ein versuchtes oder vollendetes Tötungsdelikt an einer Frau

In Bayern kommt es statistisch gesehen etwa alle viereinhalb Tage zu einem versuchten oder vollendeten Mord oder Totschlag an einer Frau. Nach Angaben der polizeilichen Kriminalstatistik wurden im Jahr 2025 insgesamt 80 Frauen Opfer dieser schweren Form häuslicher Gewalt, wobei auch versuchte Taten mitgezählt werden. Im Vorjahr hatte die Zahl noch bei 73 gelegen.

Auch bei sexualisierter Gewalt im sozialen Nahbereich zeigt die Statistik nach oben. Im Jahr 2025 registrierte die Polizei 1.122 betroffene Frauen, die gegen ihren Willen angefasst, verbal sexuell belästigt oder vergewaltigt wurden. Das entspricht mehr als drei Fällen täglich. 2024 waren noch 1.043 Fälle erfasst worden.

„Femizide sind eine bittere Realität“

Julia Post, frauenpolitische Sprecherin der Grünen im bayerischen Landtag, erklärte, Gewalt gegen Frauen geschehe täglich – häufig an Orten, an denen Frauen eigentlich Schutz und Vertrauen erwarten sollten. Auch Femizide gehörten zur traurigen Wirklichkeit. Zudem belegten Studien, dass Gewalt in Partnerschaften deutlich häufiger vorkomme, als tatsächlich angezeigt werde.

Post verlangte deshalb von der Staatsregierung einen landesweiten, ressortübergreifenden Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen. Außerdem forderte sie eine konsequente Umsetzung des Gewalthilfegesetzes, unter anderem mit mehr Personal, stärkerer Prävention und einer verlässlichen Finanzierung der beteiligten Träger.

Neues Gewalthilfegesetz soll 2027 starten

Das bayerische Kabinett hatte in dieser Woche das Gewalthilfegesetz auf den Weg gebracht. Nun steht noch die Beratung im Landtag an. Vorgesehen ist, dass das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) betonte, dass die Staatsregierung ab 2027 rund 67 Millionen Euro in das Gewalthilfesystem investieren wolle.

Das entsprechende Bundesgesetz regelt, dass die Bundesländer ab 2027 die Finanzierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen übernehmen. Bislang lag diese Aufgabe überwiegend bei den Kommunen. Ab 2032 soll zudem bundesweit ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Frauen gelten, die Gewalt erlebt haben.

Frauenhäuser bleiben stark belastet

Nach Angaben von Scharf verfügt Bayern zwar über ein Hilfenetz aus Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen, das bislang vor allem kommunal getragen werde. Die aktuellen Zahlen machen jedoch deutlich, dass dieses System zunehmend an seine Grenzen gerät. So lag die durchschnittliche Auslastung der staatlich geförderten Frauenhäuser im Jahr 2024 bei 81,75 Prozent.

Besonders angespannt ist die Lage in Mittelfranken, wo die Auslastung bei mehr als 93 Prozent liegt. Seit 2023 wurde die Zahl der Frauenhausplätze im Freistaat zwar erhöht – von 389 auf 447 im Jahr 2025. Aus Sicht der Grünen reicht das jedoch weiterhin nicht aus. Sie dringen auf zusätzliche Plätze und einen weiteren Ausbau der Schutzangebote.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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