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Gericht entscheidet: Zschäpe wohl bis 2035 hinter Gittern

Zschäpe muss wohl bis 2035 hinter Gittern bleiben – Münchner Gericht zieht klare Grenze. Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.

27.10.2026, 10:38 Uhr

Die wegen Rechtsterrorismus verurteilte Beate Zschäpe soll nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München voraussichtlich noch bis mindestens 2035 im Gefängnis bleiben. Das Gericht setzte die sogenannte Mindestverbüßungsdauer auf insgesamt 24 Jahre fest und lehnte zugleich ab, die weitere Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen.

Zugunsten Zschäpes berücksichtigte das Gericht, dass sie inzwischen eingeräumt habe, spätestens nach dem ersten Mord des sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrunds“ im Vorfeld von weiteren geplanten Taten gewusst zu haben. Damit blieb das OLG ein Jahr unter der Forderung der Bundesanwaltschaft, die 25 Jahre verlangt hatte. Nach Angaben des Gerichts hat die heute 51-Jährige damit eine realistische Chance, zu Lebzeiten wieder freizukommen.

Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Verteidigung als auch die Bundesanwaltschaft können Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Zschäpes Anwalt Mathias Grasel teilte am Abend auf Anfrage mit, aktuell sei keine Beschwerde geplant.

Zschäpe sitzt seit November 2011 in Haft und verbüßt ihre Strafe derzeit in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz. Das OLG München hatte sie 2018 als Mittäterin an der NSU-Mordserie zu lebenslanger Haft verurteilt und zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit galt eine Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch als nahezu ausgeschlossen.

Trotzdem hatte Zschäpe mit Blick auf das Erreichen dieser Frist eine vorzeitige Entlassung beantragt. Für eine Anhörung war sie Ende August eigens von Chemnitz nach München gebracht worden. Ihr Anwalt hatte dabei eine Gesamthaftdauer von höchstens 20 Jahren gefordert.

Gericht sieht keine Grundlage für vorzeitige Entlassung

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts wiegen die im Vollzug zutage getretenen Umstände nicht schwer genug, um die nach Ansicht des Gerichts außergewöhnlich hohe Tatschuld so weit auszugleichen, dass bereits nach 15 Jahren kein weiteres Strafvollstreckungsinteresse mehr bestünde. Deshalb komme eine Aussetzung des Strafrests zur Bewährung nicht in Betracht.

Zugleich führte das Gericht mehrere Punkte zugunsten Zschäpes an. Demnach habe sie ihre Einlassungen aus dem NSU-Prozess teilweise revidiert. Während sie damals erklärt hatte, von den Morden und Anschlägen jeweils erst im Nachhinein erfahren zu haben, räumte sie nun ein, dass dies insoweit nicht der Wahrheit entsprochen habe. Nach Angaben des Gerichts habe sie sich damit grundsätzlich zu ihrer Schuld bekannt und auch Beteiligungshandlungen an den Morden eingeräumt.

Außerdem habe Zschäpe Scham darüber geäußert, das Leben unschuldiger und willkürlich ausgewählter Menschen zerstört oder massiv beeinträchtigt zu haben. Nach Einschätzung des Gerichts hat sie sich zudem von dem nationalsozialistischen Gedankengut distanziert. Ihr Verhalten in der Haft biete keine Anhaltspunkte für ein Fortbestehen einer rechtsextremistischen Einstellung.

Ebenfalls positiv wertete das OLG ihre beanstandungsfreie Führung im Vollzug, die Entwicklung ihrer Persönlichkeit seit der Urteilsverkündung sowie die negativen Auswirkungen des langjährigen Strafvollzugs. All das reichte aus Sicht des Gerichts jedoch nicht aus, um die außergewöhnlich hohe Schuld schon nach 15 Jahren als ausreichend verbüßt anzusehen.

Morde und Anschläge in ganz Deutschland

Der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) bestand aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Die Terrorzelle ermordete ab dem Jahr 2000 unerkannt zehn Menschen in Deutschland, darunter neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Fünf der Morde geschahen in Bayern. Zudem verübten Mundlos und Böhnhardt zwei Bombenanschläge in Köln, bei denen Dutzende Menschen verletzt wurden.

Die beiden Männer töteten sich 2011, um ihrer Festnahme zu entgehen. Erst danach flog der NSU auf. Zschäpe ist die einzige Überlebende des Trios. Sie wurde als Mittäterin verurteilt, obwohl es keinen Nachweis dafür gibt, dass sie selbst an einem Tatort war.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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