Bayern

Fest-Mord in Parsberg: Jetzt ist das Urteil endgültig

Blutige Abrechnung auf einem Fest: Er rammte seinem Cousin ein Messer ins Herz – jetzt ist das lebenslange Urteil fix.

17.08.2026, 10:44 Uhr

Der Bundesgerichtshof hat die lebenslange Freiheitsstrafe nach der tödlichen Messerattacke bei einem kurdischen Neujahrsfest in der Oberpfalz bestätigt. Wie das Gericht mitteilte, verwarf der sechste Strafsenat die Revision des Angeklagten. Damit ist das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth aus dem Februar, in dem der Syrer wegen Mordes verurteilt worden war, rechtskräftig.

Nach den Feststellungen der Ermittler hatte der Mann am 23. März 2025 gemeinsam mit seiner Ehefrau und den fünf Kindern die Feier in Parsberg im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz besucht. Unter den rund 1.000 Gästen erkannte er seinen Cousin wieder, den er für den gewaltsamen Tod von dessen damaliger 15 Jahre alter Ehefrau verantwortlich machte – der Schwester des Angeklagten. Sie war 2005 in Syrien ums Leben gekommen. Nach Auffassung des Gerichts näherte er sich dem 39-Jährigen von hinten und stach ihm mit einem Küchenmesser gezielt ins Herz.

Das Landgericht wertete die Tat als heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Nach den Worten des Vorsitzenden Richters tötete der Angeklagte, um aus seiner Sicht die Ehre der Familie wiederherzustellen. Der Bundesgerichtshof fand bei der Überprüfung des Urteils keine Rechtsfehler zum Nachteil des Verurteilten. (Az. 6 StR 320/26)

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen