Allgemein

Zu frischer Fisch? Darum kassiert Griechenland ab

500 Euro Strafe, weil sein Fisch „zu frisch“ wirkte? Ein Tavernenwirt wehrte sich – und machte den kuriosen Fall publik.

14.09.2026, 10:57 Uhr

Bußgeld wegen „zu frischem“ Fisch auf Syros aufgehoben

Ein Gastronomiebetrieb auf der griechischen Insel Syros sollte 500 Euro Strafe zahlen, weil gelagerter Fisch nach Einschätzung von Steuerprüfern angeblich zu frisch gewesen sei. Das berichtete die Zeitung To Proto Thema. Konkret hatten die Beamten 3,5 Kilogramm Zackenbarsch in der Kühlung des Betriebs kontrolliert. Aus ihrer Sicht passte der Zustand des Fisches nicht zu einem bereits sieben Tage alten Kassenbeleg des Einkaufs.

Als Begründung führten die Prüfer unter anderem die noch vorhandene Totenstarre sowie das Aussehen der Augen an. Daraus schlossen sie, dass der Fisch nicht aus dem dokumentierten Kauf stammen könne.

Der Betreiber legte jedoch Einspruch gegen das Bußgeld ein – mit Erfolg. Laut Bericht entschied die Direktion für Streitbeilegung der griechischen Steuerbehörde (DED), dass es an ausreichenden objektiven und wissenschaftlichen Nachweisen fehle. Die Kontrolleure hätten nicht belegen können, dass der Fisch tatsächlich aus einem späteren Einkauf stammte. Damit sei auch kein Steuerverstoß bewiesen, und die Strafe wurde gestrichen.

Woran sich frischer Fisch erkennen lässt

Ein wichtiges Merkmal für Frische sind klare, glänzende und leicht hervorstehende Augen. Mit zunehmendem Alter werden sie meist trüb und sinken ein. Ausgerechnet die gute Qualität der Ware hätte dem Tavernenbesitzer also beinahe Probleme bereitet.

Strenge Kontrollen auf griechischen Inseln

Die griechische Steuerbehörde AADE geht seit Jahren konsequent gegen Regelverstöße vor. Nach eigenen Angaben wurden in diesem Jahr bis Ende Juli etwa 2.250 Betriebe überprüft und mehr als 13.000 Verstöße festgestellt. Die verhängten Geldstrafen summierten sich demnach auf über eine Million Euro.

Kontrollen gab es unter anderem auf Paros, Korfu und Rhodos. Im Mittelpunkt steht vor allem, ob Rechnungen ordnungsgemäß, fehlerhaft oder möglicherweise gar nicht ausgestellt werden – egal ob in Tavernen, Bars, Cafés oder auf Ausflugsbooten.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen