Im Prozess um die mutmaßliche Entführung der Block-Kinder hat die Verteidigung der angeklagten Christina Block die Ermittlungen erneut scharf angegriffen. Am 45. Verhandlungstag sagte ihr Anwalt Ingo Bott vor dem Landgericht Hamburg, die Ermittlungen seien einseitig geführt worden. Wörtlich warf er den Behörden vor, in dem Fall „auf einem Auge blind“ gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft wies diese Kritik zurück.
Christina Block, Hamburger Unternehmerin und Tochter des „Block House“-Gründers Eugen Block, ist angeklagt, eine israelische Sicherheitsfirma beauftragt zu haben. Nach Darstellung der Anklage soll diese in der Silvesternacht 2023/24 den damals zehnjährigen Sohn und die 13 Jahre alte Tochter vom Wohnort des Vaters in Dänemark nach Deutschland gebracht haben. Block bestreitet die Vorwürfe und betont ihre Unschuld.
Neu hinzu kam im Verfahren der Hinweis der Anklage, dass die Kinder demnach am Neujahrstag 2024 von Mitarbeitern der Sicherheitsfirma zunächst zu einem Bauernhof in Baden-Württemberg gebracht worden seien. Von dort soll Christina Block sie anschließend nach Hamburg geholt haben.
Ermittlerin weist Vorwürfe zurück
Bei der stundenlangen Befragung der hauptverantwortlichen Ermittlerin der Hamburger Polizei bemängelte Bott, die Untersuchungen seien zu stark von den Schilderungen des Ex-Mannes Stephan Hensel und dessen neuer Ehefrau geprägt gewesen. Telefonate mit beiden seien teils gemeinsam, also „im Doppelpack“, geführt worden. Der Verteidiger deutete an, Hensel habe die Beamtin möglicherweise beeinflusst.
Die 44 Jahre alte Kriminalbeamtin widersprach. Nicht jedes Telefonat sei automatisch eine Vernehmung, sagte sie. Hensel sei Geschädigter in einem Strafverfahren gewesen, für den sie ansprechbar gewesen sei. Zugleich betonte sie, sie hätte auch für Christina Block ein offenes Ohr gehabt. Diese habe jedoch nicht mit ihr sprechen wollen.
Zeugin auch mit früheren Verfahren befasst
Die Beamtin war bereits in früheren Verfahren mit dem familiären Konflikt befasst. Hintergrund ist ein Vorfall aus dem August 2021: Damals brachte der Vater die beiden jüngsten Kinder nach einem Wochenendbesuch nicht wie vereinbart zur Mutter zurück. Er erhob Gewaltvorwürfe gegen seine Ex-Frau, die diese bestreitet. Nach Angaben der Ermittlerin schickte Hensel ihr danach wiederholt Unterlagen aus dem Sorgerechtsstreit.
Staatsanwaltschaft widerspricht der Kritik
Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation der Verteidigung nicht. Aus ihrer Sicht haben Polizei und Ermittlungsbehörden alles getan, was in dem Fall erforderlich gewesen sei. Zudem seien die Vorgänge von August 2021 und die Ereignisse in der Silvesternacht 2023/24 nicht vergleichbar. In einem derart außergewöhnlichen Fall, in dem Kinder offenbar gegen ihren Willen und unter Gewaltanwendung nach Deutschland gebracht worden seien, müsse anders ermittelt werden.
Diskussion um Satz über „Rückführung“ und „Entführung“
Im Gericht spielte auch erneut eine Äußerung eine Rolle, die bereits am vorigen Verhandlungstag Aufsehen ausgelöst hatte. Die Ermittlerin hatte berichtet, Christina Block habe am 3. Januar im ersten Gespräch nach der Tat gesagt: „Ich mache eine Rückführung, er macht eine Entführung.“
Bott fragte die Zeugin ausführlich, wie sie diesen Satz verstanden habe. Die Ermittlerin erklärte, sie habe die Aussage als eine Art Teilgeständnis gewertet. Aus ihrer Sicht habe Block damit Verantwortung dafür übernommen, dass die Kinder wieder in Hamburg waren.
Der Verteidiger hielt dagegen und fragte, ob mit dem Begriff „Rückführung“ nicht auch lediglich der Transport von Süddeutschland nach Hamburg gemeint gewesen sein könnte. Oberstaatsanwältin Mona Paul schloss sich jedoch der Einschätzung der Ermittlerin an und wertete den Satz ebenfalls als Teilgeständnis. Bott hatte bereits am Vortag der Verwertung dieser Äußerung widersprochen. Seine Mandantin sei zuvor nicht ordnungsgemäß belehrt worden.
Streit um Fragen im Gerichtssaal
Während der Vernehmung kam es immer wieder zu Verzögerungen, weil über die Zulässigkeit zahlreicher Fragen Botts gestritten wurde. Die Ermittlerin erklärte, ihre Aussagegenehmigung beziehe sich derzeit nur auf den konkreten Fall rund um die Silvesternacht. Der Verteidiger wollte jedoch vielfach auch zu früheren Verfahren Fragen stellen.
Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt ermahnte ihn deshalb mehrfach und stellte klar: „Wir verhandeln hier das Ereignis in der Silvesternacht.“ Der Prozess wird am kommenden Montag fortgesetzt.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion