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Union und SPD: So soll Bahn-Personal Alkoholverbot durchsetzen

Alkohol an 5.400 Bahnhöfen verbieten? Die Bahn plant den großen Schnitt – doch an der entscheidenden Frage hakt es.

22.07.2026, 00:26 Uhr

Union und SPD verlangen von der Deutschen Bahn, ein geplantes Alkoholverbot an Bahnhöfen nicht nur zu beschließen, sondern auch personell selbst abzusichern. Der innenpolitische Sprecher der Union, Alexander Throm (CDU), sagte der „Welt“, es sei zwar zu begrüßen, wenn die Bahn ihre Sicherheitsmaßnahmen ausweite. Sie müsse dann aber auch mit eigenem Personal dafür sorgen, dass die Regeln eingehalten werden. Ähnlich äußerte sich Sebastian Fiedler, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. Aus seiner Sicht komme eine Umsetzung nur infrage, wenn die Bahn deutlich mehr Beschäftigte bei der DB Sicherheit einsetze.

Auch aus den Polizeigewerkschaften kommt Unterstützung für diesen Kurs. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, forderte die Bahn in der „Welt“ auf, ausreichend Personal zur Kontrolle des Verbots bereitzustellen. Da es sich um eine Frage des Hausrechts handele, müsse die Bahn selbst zusätzliche Sicherheitskräfte stellen.

Nach Einschätzung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) liegt die Verantwortung bei der Durchsetzung zunächst ebenfalls klar bei der Bahn. Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Alexander Poitz sagte im ZDF-„Morgenmagazin“, das Hausrecht müsse zuerst durch die DB Sicherheit umgesetzt werden. Ein „Vollzugsdefizit“ dürfe nicht entstehen. Die Bundespolizei werde erst dann zuständig, wenn Straftaten begangen würden. Zugleich betonte Poitz, die Bundespolizei müsse personell in jedem Fall gestärkt werden.

Welche Regelung die Bahn plant

Nach den Vorstellungen der Deutschen Bahn soll der Konsum von Bier, Wein und Spirituosen auf Bahnsteigen und in Bahnhofshallen künftig bundesweit untersagt werden. Ausgenommen bleiben gastronomische Bereiche in den Bahnhöfen. Die flächendeckende Einführung an allen Standorten soll bis zum 15. Oktober abgeschlossen sein.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bewertet den Vorstoß von Bahnchefin Evelyn Palla grundsätzlich positiv. Gleichzeitig bezeichnete er die praktische Durchsetzung eines solchen Verbots als schwierig. Er wolle daher auch mit Palla darüber sprechen, auf welcher Grundlage der Plan entstanden sei und welche Informationen oder Untersuchungen hinter der Initiative stünden.

Für die Sicherheit an Bahnhöfen sind neben den Kräften der DB Sicherheit auch Beamte der Bundespolizei zuständig, die dem Bundesinnenministerium untersteht. Schon heute gibt es Alkoholverbote vor allem an größeren Bahnhöfen. Nach Angaben der Bahn sind bundesweit rund 4.500 Sicherheitskräfte an Bahnhöfen im Einsatz.

GdP: Verbot in Zügen wäre der nächste konsequente Schritt

Poitz bezeichnete ein Alkoholkonsumverbot an Bahnhöfen als grundsätzlich richtig. Entscheidend sei aber, dass es konsequent durchgesetzt werde. Er verwies darauf, dass Bahnhöfe in Deutschland zu „Hotspots des Kriminalitätsgeschehens“ geworden seien. Dort gebe es Waffen- und Gewaltdelikte.

Aus Sicht der GdP wäre deshalb sogar ein Alkoholkonsumverbot in Zügen folgerichtig. Damit könnten gewaltbereite Personen nicht einfach vom Bahnsteig in die Züge ausweichen, sagte Poitz. Ziel müsse sein, Gewaltvorfälle, wie sie in den vergangenen Wochen registriert worden seien, wirksam einzudämmen.

Nach Angaben von Poitz bestehen an mehreren großen Bahnhöfen bereits entsprechende Regelungen, unter anderem in München, Bremen und Hamburg. Dort habe man gute Erfahrungen gemacht: Die Zahl der Straftaten gehe zurück, besonders bei Gewaltdelikten.

Sorge vor Folgen für Obdachlose

Kritik kommt von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe. Dort wird befürchtet, dass ein generelles Verbot vor allem für obdachlose Menschen mit Alkoholabhängigkeit zusätzliche Belastungen schaffen könnte. Vize-Geschäftsführer Joachim Krauß sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), ein Verbot ändere nichts an der Lebenssituation dieser Menschen, sondern verdränge sie lediglich aus dem öffentlichen Blickfeld.

Bahnhöfe seien für viele Betroffene einer der wenigen Orte, die wettergeschützt und zugleich gut erreichbar seien. Durch ein Verbot würden sie in Bereiche abgedrängt, die weniger Schutz böten und schlechter an Hilfsangebote angebunden seien, so Krauß. In Hamburg, wo ein solches Verbot bereits gilt, habe sich gezeigt, dass Betroffene in benachbarte Stadtviertel ausweichen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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