Student nach Ekel-Video in Singapur vor Gericht
Ein 19-jähriger Franzose muss sich in Singapur wegen einer provokanten Aktion an einem Getränkeautomaten vor Gericht verantworten. Nach Angaben der Justiz hatte er einen Trinkhalm aus einem Automaten genommen, ihn durch den Mund gezogen und anschließend wieder zurückgesteckt. Das Ganze filmte er und veröffentlichte das Video später auf Instagram, wie der Sender Channel News Asia berichtete.
Die Behörden werfen dem Studenten Sachbeschädigung und die Störung der öffentlichen Ordnung vor. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm mehr als zwei Jahre Haft, eine Geldstrafe oder beides. Seine Verteidigung will Medien zufolge jedoch eine Bewährungsstrafe erreichen.
Der Vorfall soll sich im März an einem Saftautomaten im Goldhill Centre ereignet haben. Der Betreiber sah sich danach gezwungen, alle 500 Trinkhalme in dem Gerät auszutauschen. Laut Gerichtsunterlagen entstand dabei ein Schaden von fünf Singapur-Dollar, umgerechnet etwa 3,30 Euro.
Mögliche Folgen für den Aufenthaltsstatus
Eigentlich sollte das Verfahren am Morgen Ortszeit mit einem Schuldeingeständnis fortgesetzt werden. Stattdessen wurde der Termin verschoben. Die Staatsanwaltschaft erklärte, zunächst müsse mit der Einwanderungsbehörde geklärt werden, ob dem jungen Mann bei einer Verurteilung der Studentenstatus aberkannt werden könnte. Das könnte auch Einfluss auf das Strafmaß haben.
Der Franzose hält sich mit einem Studentenpass in Singapur auf und studiert dort an der ESSEC Business School. Auch die Hochschule selbst leitete den Berichten zufolge interne Untersuchungen ein.
Singapur ist für strenge Regeln bekannt
Der wohlhabende Stadtstaat gilt seit langem als Land mit besonders strikten Gesetzen und einer konsequenten Ahndung von Verstößen. Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum haben dort einen hohen Stellenwert. Dazu passt auch das bis heute geltende harte Vorgehen gegen Kaugummi: Dessen Einfuhr ist für Reisende streng reglementiert, um Verschmutzung und Beschädigungen an öffentlichen Orten zu verhindern.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber