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Schock-Urteil? Vergewaltigungsprozess gegen Polizistin

Schock-Prozess gegen eine Polizistin: Sie soll eine 14-Jährige vergewaltigt haben – jetzt steht das Urteil kurz bevor.

06.10.2026, 03:30 Uhr

Das Landgericht Traunstein hat eine inzwischen suspendierte Polizeibeamtin wegen der Vergewaltigung einer 14-Jährigen zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Nach Gerichtsangaben wurde die 55-Jährige unter anderem wegen Vergewaltigung, Missbrauchs von Jugendlichen, Körperverletzung und des Besitzes von Kinderpornografie schuldig gesprochen. Die Angeklagte hatte die Vorwürfe demnach vollumfänglich eingeräumt.

Verständigung zu Prozessbeginn

Zu Beginn des Verfahrens hatten sich Generalstaatsanwaltschaft und Verteidigung auf eine sogenannte Verständigung geeinigt. Für den Fall eines umfassenden Geständnisses stand eine Freiheitsstrafe zwischen drei und dreieinhalb Jahren im Raum. Weil die Öffentlichkeit während dieses Teils der Verhandlung ausgeschlossen war, fanden auch die Plädoyers vor dem Urteil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Angeklagte, eine Transfrau, ist derzeit in der Männerabteilung der Justizvollzugsanstalt München untergebracht. Sie hatte eingeräumt, im August 2025 die Tochter einer Freundin bei einem gemeinsamen Ausflug auf der Toilette eines Fast-Food-Restaurants vergewaltigt zu haben. Zuvor soll sie dem rund 40 Jahre jüngeren Mädchen auch eine pornografische WhatsApp-Nachricht geschickt haben.

Weitere schwere Vorwürfe

Nach Angaben der Ermittler wurden bei der 55-Jährigen Dateien sichergestellt, auf denen brutale Gewaltszenen an Kindern zu sehen sein sollen. Die jüngsten betroffenen Kinder sollen etwa drei Jahre alt gewesen sein.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft der Angeklagten zudem die Herstellung tierpornografischer Inhalte vorgeworfen. In diesem Punkt wurde sie jedoch nicht verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts konnte nicht nachgewiesen werden, dass sie die Videos mit einem Hund angefertigt hatte, um sie anschließend zu verbreiten. Genau das wäre nach dem Strafgesetzbuch Voraussetzung für eine Verurteilung gewesen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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