Spaniens Verfassungsgericht hat den Weg für eine Rückkehr des katalanischen Separatistenführers Carles Puigdemont endgültig freigemacht. Nach einem Grundsatzurteil muss der Haftbefehl gegen den 63-Jährigen aufgehoben werden. Damit kann Puigdemont ab sofort als freier Mann in seine Heimat zurückkehren.
Puigdemont lebt seit dem 30. Oktober 2017 im Exil in Belgien. Damals floh der frühere katalanische Regionalpräsident nach dem aus Sicht der spanischen Justiz illegalen Unabhängigkeitsreferendum und dem gescheiterten Versuch, die wirtschaftsstarke Region von Spanien abzuspalten. Laut Berichten wurde er damals in einer Nacht-und-Nebel-Aktion von Unterstützern außer Landes gebracht.
Puigdemont begrüßt Urteil – Rückkehrtermin bleibt offen
In einer ersten Reaktion aus seinem Exil im belgischen Waterloo sprach Puigdemont von einer „Niederlage für die Kräfte in Spanien“, die die Umsetzung der Amnestie aus politischen Gründen behindert und verzögert hätten. Zugleich betonte er, der Konflikt zwischen Katalonien und Spanien sei mit der Amnestie nicht gelöst.
„So zu tun, als lebten wir in Normalität und Harmonie, ist eine Lüge“, erklärte der Separatistenführer. Der Konflikt könne nicht von der Justiz, sondern nur politisch gelöst werden. Wann genau er nach Katalonien zurückkehren will, ließ Puigdemont offen.
Warum die Justiz gegen Puigdemont vorging
Unter Puigdemonts Führung stürzte Katalonien nach dem Referendum und dem anschließenden Abspaltungsbeschluss 2017 in eine schwere Staatskrise. Die damalige konservative Zentralregierung in Madrid setzte die Region unter Zwangsverwaltung.
Während Puigdemont und mehrere Weggefährten ins Ausland gingen, wurden in Spanien gebliebene Mitstreiter zu langen Haftstrafen von bis zu 13 Jahren verurteilt. Die Regierung des sozialistischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez begnadigte sie später, um den Konflikt zu entschärfen. Bei Puigdemont war das nicht möglich, weil eine Begnadigung nur bei bereits Verurteilten greift.
Von Rebellion bis zur Veruntreuung
Die spanische Justiz verfolgte Puigdemont jahrelang mit nationalem und europäischem Haftbefehl. Zunächst standen Vorwürfe wie Rebellion und Aufruhr im Raum, die mit langen Freiheitsstrafen geahndet werden konnten.
Der Rebellionsvorwurf wurde später fallengelassen, weil keine Anstiftung zu Gewalt nachgewiesen werden konnte. Der Straftatbestand des Aufruhrs wurde 2023 abgeschafft. Übrig blieb vor allem der Vorwurf der Veruntreuung öffentlicher Gelder im Zusammenhang mit dem Referendum.
Streit um das Amnestiegesetz
2024 verabschiedete die Regierung Sánchez ein Amnestiegesetz, das eigentlich die Delikte rund um den Unabhängigkeitskonflikt erfassen sollte. Der Oberste Gerichtshof verweigerte jedoch die Anwendung auf Puigdemont und andere Separatisten.
Der zuständige Richter am Obersten Gerichtshof, Pablo Llarena, argumentierte, die Beteiligten hätten sich persönlich bereichert, weil sie öffentliche Gelder für ihr politisches Vorhaben eingesetzt und damit eigene Ausgaben vermieden hätten. Gerade Fälle persönlicher Bereicherung waren von der Amnestie ausdrücklich ausgenommen.
Genau diese Auslegung hat das Verfassungsgericht nun verworfen. Nach Ansicht der Richter widerspricht sie Sinn und Zweck des Gesetzes. Die Verwendung öffentlicher Mittel für das Referendum sei von der Amnestie gedeckt. Der Begriff der persönlichen vermögensrechtlichen Bereicherung sei vom Obersten Gericht zu weit ausgelegt worden.
Grundsatzentscheidung mit Folgen für Puigdemont
Auslöser der Entscheidung war eine Klage der separatistischen Politikerin Dolors Bassa gegen ein gegen sie verhängtes Ämterverbot, das ebenfalls mit angeblicher persönlicher Bereicherung begründet worden war. Das nun ergangene Grundsatzurteil entfaltet aber auch Wirkung für Puigdemont und weitere Beteiligte.
Damit entfällt die Grundlage, den Haftbefehl gegen Puigdemont aufrechtzuerhalten. Anders als zuvor berichtet gilt seine Rückkehr damit nicht nur grundsätzlich als möglich – sie ist nach dem Urteil sofort möglich.
Jahrelanges Katz-und-Maus-Spiel mit der Justiz
Puigdemonts Fall sorgte in den vergangenen Jahren immer wieder für Aufsehen. Trotz der spanischen Haftbefehle reiste er mehrfach zu politischen Treffen und Vorträgen durch Europa.
2018 wurde er auf Grundlage eines spanischen Haftbefehls in Schleswig-Holstein festgenommen, als er aus Skandinavien zurückkehrte. Nach 13 Tagen kam er aus der Justizvollzugsanstalt in Neumünster wieder frei. Später wurde er auch auf Sardinien kurzzeitig festgesetzt.
Besonders peinlich für Spaniens Justiz und Polizei war sein überraschender Kurzauftritt in Barcelona im Jahr 2024. Trotz Haftbefehls erschien Puigdemont im Zentrum der Stadt, sprach vor Anhängern und verschwand anschließend wieder, ohne festgenommen zu werden – trotz eingeleiteter Großfahndung.
Politisch heikle Entscheidung für Sánchez
Für Ministerpräsident Sánchez kommt die Entscheidung zu einem heiklen Zeitpunkt. Puigdemont könnte ausgerechnet im laufenden Wahlkampf vor den von Sánchez ausgerufenen Neuwahlen am 29. November nach Katalonien zurückkehren.
Für die konservative und rechtspopulistische Opposition wären solche Bilder willkommen. Sie wirft Sánchez vor, Spanien mit der Amnestie gedemütigt und den Staat geschwächt zu haben.
Rückkehr dürfte Kataloniens Politik nicht sofort umkrempeln
Für die Politik in Katalonien dürfte Puigdemonts mögliche Rückkehr nach fast neun Jahren Exil dennoch nicht automatisch alles verändern. Seine Partei Junts steht inzwischen unter Druck, weil sie in Umfragen von der separatistischen und rechtspopulistischen Aliança Catalana überholt worden sein soll.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber