In Frankreich ist der als „Maskenmann“ bekannte Deutsche Martin N. in einem weiteren Mordfall zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht in Nantes im Westen des Landes sprach den 55-Jährigen wegen des Mordes an dem damals zehnjährigen Jonathan schuldig. Über das Urteil berichteten unter anderem „Le Parisien“, „Le Figaro“ und weitere französische Medien unter Berufung auf Informationen aus dem Gerichtssaal.
Mit dem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Generalstaatsanwältin. Sie hatte erklärt, sie habe „keinerlei Zweifel“, dass der Angeklagte schuldig sei. Bereits am Vortag war auch die Nebenklage, die Jonathans Familie vertritt, zu diesem Schluss gekommen. Nach der Urteilsverkündung fielen sich Angehörige im Saal in die Arme, es flossen Tränen.
Entführung aus Schullandheim
Die Tat ereignete sich im April 2004. Jonathan war damals aus einem Schullandheim in Saint-Brevin-les-Pins in Westfrankreich entführt worden. Einige Wochen später wurde seine Leiche unbekleidet in einem Teich rund 30 Kilometer entfernt entdeckt. Mehr als zwei Jahrzehnte nach dem Verbrechen saßen seine Angehörigen nun in Nantes dem Mann gegenüber, den die Anklage für den Täter hielt.
Im Prozess wies der aus Bremen stammende Angeklagte jede Beteiligung an dem Verbrechen mehrfach zurück. „Ich habe das nicht getan“, sagte er auch in seinem letzten Wort. Seine Verteidigung hatte mangels konkreter Beweise auf Freispruch plädiert.
Bereits in Deutschland wegen dreifachen Kindsmordes verurteilt
In Deutschland war Martin N. bereits wegen des Mordes an drei Jungen im Alter von 8, 9 und 13 Jahren zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach den Ermittlungen missbrauchte der frühere Pädagoge über fast zwei Jahrzehnte hinweg zahlreiche Jungen und schlich sich zwischen 1992 und 2001 nachts maskiert an die Betten seiner Opfer in Norddeutschland.
Bekannt wurde er als „Maskenmann“, weil er bei den Taten eine dunkle Sturmhaube trug. Lange führte er ein Doppelleben: Tagsüber betreute er Kinder und Jugendliche bei Freizeiten und in Heimen, nachts wurde er zum Täter. 2011 wurde er nach einem entscheidenden Hinweis eines früheren Opfers in Hamburg-Wilstorf festgenommen. 2012 verurteilte ihn das Landgericht Stade zu lebenslanger Haft. Einen Großteil der Taten hatte er damals gestanden.
Für den Prozess in Frankreich war Martin N. aus deutscher Haft überstellt worden. Der entscheidende Hinweis in den deutschen Ermittlungen war 2011 von einem früheren Missbrauchsopfer gekommen, das sich nach einem neuen Fahndungsaufruf bei der Polizei meldete.
Indizien im Frankreich-Verfahren
Französische Ermittler prüften bereits seit 2008, ob der Deutsche auch für den Fall Jonathan verantwortlich sein könnte, weil es Parallelen zu seiner Tatserie in Norddeutschland gab. Konkrete Beweise wie DNA-Spuren wurden jedoch bis heute nicht gefunden.
Allerdings sagte ein französischer Landwirt aus, er habe zwischen Jonathans Verschwinden und dem Auffinden der Leiche am Abend in der Nähe des Teichs ein Auto mit deutschem Kennzeichen gesehen, das dort offenbar etwas ausladen wollte und dann wieder wegfuhr. Der Mann war damals mit seinem Schäferhund unterwegs.
Zusätzlich belastete ein Mitgefangener den Angeklagten. Er berichtete 2017, Martin N. habe ihm gestanden, in Frankreich ein Kind getötet zu haben — und dabei auch von einem Zeugen mit Schäferhund gesprochen. Dieses Detail war nach Medienberichten nie öffentlich bekannt gewesen.
Während des Prozesses in Nantes wurden französische und deutsche Ermittler sowie psychiatrische Sachverständige angehört. Auch der französische Zeuge und der Mithäftling sagten aus, letzterer per Videoschalte. Martin N. beantwortete an mehreren Verhandlungstagen ausführlich Fragen des Gerichts.
Zwischenzeitlich stand Martin N. auch im Verdacht, für den Tod des elfjährigen niederländischen Jungen Nicky im Grenzgebiet bei Aachen verantwortlich zu sein. In diesem Fall wurde später jedoch ein anderer Mann verurteilt, der 2018 durch einen groß angelegten DNA-Test ins Visier der Ermittler geraten war.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion