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Pflegekinder jahrelang gequält – jetzt das Urteil

Vier Geschwister sollten behütet aufwachsen. Was sie Jahre später über ihre Wohngruppe erzählen, ist kaum zu ertragen.

04.06.2026, 20:32 Uhr

Gericht verurteilt früheren Leiter einer Wohngruppe zu Haftstrafe

Vier Kinder haben in einer familienähnlichen Wohngruppe über viele Jahre hinweg körperliche und seelische Gewalt erlebt. Knapp sieben Jahre nach dem Ende des Projekts hat das Landgericht Berlin den damaligen Leiter zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Der 45-jährige Erzieher wurde wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie in zwei Fällen wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig gesprochen.

Nach den Feststellungen des Gerichts waren Angst und Gewalt für die Kinder Teil des Alltags. Die Vorsitzende Richterin sagte, der Angeklagte habe regelmäßig körperliche und psychische Übergriffe ausgeübt. Demnach setzte er unter anderem sogenannte Polizeigriffe ein, zog die Kinder immer wieder an den Haaren, beschimpfte sie und holte sie nachts wegen Vorfällen vom Tag aus dem Schlaf und aus den Betten.

Kind erlitt Verbrühungen und musste ins Krankenhaus

Laut Gericht kam es auch zu Schlägen und teils schweren Verletzungen. Besonders gravierend war ein Fall, bei dem ein damals fünf oder sechs Jahre alter Junge vom Angeklagten mit deutlich zu heißem Wasser geduscht worden sein soll. Das Kind erlitt Verbrühungen am Rücken und musste im Krankenhaus behandelt werden.

Die Übergriffe sollen sich nach der Anklage zwischen Februar 2010 und August 2019 in Berlin-Spandau und im brandenburgischen Oranienburg ereignet haben. Die betroffenen Geschwister waren zu Beginn zwischen zwei und acht Jahre alt. Sie lebten in einer familienanalogen Wohngruppe, die von dem Angeklagten und seiner Ehefrau betreut wurde. Beide hatten ihre Ausbildung erst kurz zuvor abgeschlossen und verfügten nach Gerichtsangaben kaum über praktische Erfahrung. Zudem habe es vom Träger nur wenig Unterstützung und nahezu keine wirksame Kontrolle gegeben.

Verfahren begann nach Aussagen der ältesten Schwester

Ins Rollen kam das Verfahren im Jahr 2019, als die älteste Schwester erstmals Vorwürfe erhob. Nach Auffassung des Gerichts zog sie damit die Notbremse. In der Folge berichteten auch die anderen Kinder von Übergriffen. Die Wohngruppe konnte daraufhin nicht weitergeführt werden.

Zwar wurden die Kinder bereits 2020 von der Polizei vernommen, anschließend geschah jedoch über längere Zeit nichts. Wie das Gericht erklärte, blieben die Akten jahrelang liegen. Strafmildernd wertete die Kammer das Geständnis des Angeklagten.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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