Wirtschaft

Reiches Energiepläne: Das kommt jetzt

Droht der Energiewende der Dämpfer? Reiches neue Pläne versetzen die Öko-Branche in Alarmbereitschaft.

29.07.2026, 03:00 Uhr

Kabinett bringt Reformen bei EEG und Netzausbau auf den Weg

Nach langen Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung hat das Bundeskabinett grundlegende Änderungen in der Energiepolitik beschlossen und auf den Weg gebracht. Konkret geht es um eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie um ein Netzpaket. Sollte der Bundestag die Vorhaben später billigen, hätten sie spürbare Folgen für viele Beteiligte – von Hausbesitzern mit Solardach bis zu Betreibern großer Windparks. Umwelt- und Energieverbände werfen Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vor, die Energiewende auszubremsen.

Reiches Kurs: Kosten senken, Förderung begrenzen

Im Mittelpunkt der Pläne steht der Versuch, die Kosten der Energiewende stärker zu begrenzen. Reiche argumentiert, steigende Energiepreise belasteten den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Förderung erneuerbarer Energien – vor allem von Wind- und Solarstrom – kostet den Staat viel Geld. Im Bundeshaushalt 2027 sind dafür rund 16,5 Milliarden Euro vorgesehen.

Die Ministerin macht deutlich, dass erneuerbare Energien aus ihrer Sicht inzwischen „erwachsen“ geworden seien. Sie müssten deshalb mehr finanzielle Verantwortung übernehmen und stärker zum stabilen Betrieb des Stromnetzes beitragen. Im Ministerium ist dabei von einem „systemdienlichen“ Ausbau die Rede. Reiche sagte in Berlin, man beende das EEG als „Rundum-sorglos-Paket“; Überförderung solle abgeschafft werden. Geplant ist zudem ein neues Instrument, mit dem übermäßige Gewinne begrenzt werden sollen.

Warum die Bundesregierung jetzt handeln will

Ein zentraler Grund für den Zeitdruck liegt im EU-Recht. Die beihilferechtliche Genehmigung des bestehenden Fördersystems durch die EU-Kommission endet Ende 2026. Ohne neue Regelung könnten neue Anlagen zwar weiter gebaut und in Betrieb genommen werden, ihre Förderung wäre zunächst aber unsicher. Genau eine solche Lücke will die Bundesregierung vermeiden. Auch die jetzt beschlossenen Änderungen brauchen am Ende noch die Zustimmung der EU-Kommission.

Monatelang war vor allem zwischen dem Wirtschaftsministerium und dem Umweltressort von Minister Carsten Schneider (SPD) verhandelt worden. Schneider sprach nun von einem gemeinsamen Ziel: Der Ausbau erneuerbarer Energien solle schnell weitergehen, zugleich aber kosteneffizienter und regional besser gesteuert werden. Er sieht darin einen verlässlichen Rahmen für eine neue Phase beim Ausbau von Erneuerbaren und Stromnetzen.

Ausbauziel bleibt – aber mit stärkerem Blick aufs Netz

Schon heute stammt mehr als die Hälfte des Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Quellen. Am Ziel, den Anteil bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern, hält Reiche fest. Der Ausbau soll künftig aber enger mit den tatsächlichen Möglichkeiten der Stromnetze verzahnt werden.

Hintergrund ist, dass vielerorts neue Wind- und Solaranlagen entstehen, obwohl das Netz den erzeugten Strom zeitweise nicht vollständig aufnehmen kann. Dann müssen Anlagen gedrosselt oder vorübergehend abgeschaltet werden. Diese Eingriffe werden als Redispatch bezeichnet und verursachen wegen der Entschädigungen jedes Jahr Kosten in Milliardenhöhe.

Deshalb will Reiche den Zubau von Anlagen und den Ausbau der Netze stärker aufeinander abstimmen. Zwar sind im Zuge der Energiewende Tausende Kilometer neuer Leitungen geplant, damit etwa Windstrom aus dem Norden in südliche Verbrauchszentren gelangt. Nach Einschätzung des Ministeriums gibt es beim Netzausbau aber weiter erhebliche Hemmnisse; im Gesetzentwurf ist von Realisierungszeiten von acht bis zwölf Jahren die Rede.

Schärfere Regeln für Regionen mit Netzengpässen

Geplant ist eine stärkere regionale Steuerung beim Zubau neuer Anlagen. Netzbetreiber sollen sogenannte „Hot Spots“ benennen – also Gebiete, in denen regelmäßig ein großer Teil der Stromerzeugung abgeregelt werden muss.

In solchen Netzengpass-Gebieten soll die bisherige Redispatch-Kompensation nicht mehr uneingeschränkt gelten. Vorgesehen ist eine Deckelung auf einen bestimmten Prozentsatz des jährlichen Stromertrags einer Anlage. Reiche argumentiert, wer sich in einem Gebiet ansiedle, in dem absehbar regelmäßig abgeregelt werde, solle vorübergehend für einen Teil des nicht nutzbaren Stroms keine Förderung mehr erhalten.

Nach Darstellung des Ministeriums sollen dadurch die Redispatch-Kosten sinken und Stromkunden von daraus resultierenden höheren Strompreisen entlastet werden. Zugleich sollen Netzbetreiber verpflichtet werden, die Netze in diesen „Hot Spots“ bevorzugt zu optimieren, zu verstärken und auszubauen.

Das Umweltministerium betont allerdings, dass Reiches ursprünglicher Vorschlag für einen schärferen „Redispatchvorbehalt“ in den Verhandlungen deutlich abgeschwächt worden sei.

Netzanschlüsse sollen stärker priorisiert werden

Teil des Pakets ist außerdem eine stärkere Priorisierung bei Netzanschlüssen. Hintergrund ist, dass die Zahl der Anfragen für neue Netzanschlüsse stark gestiegen ist. Wirtschaftsvertreter verweisen darauf, dass Unternehmen oft lange auf einen Anschluss warten müssten. Mit der Reform soll der Anschluss neuer Anlagen und Projekte geordneter gesteuert werden.

Einschnitte bei der Förderung kleiner Solaranlagen

Besonders weitreichend wären die geplanten Änderungen für kleinere Photovoltaikanlagen. Reiches Linie lautet, dass Steuergeld vor allem dort eingesetzt werden soll, wo es die größte Wirkung erzielt. Kleine Dachanlagen, die mit Batteriespeicher und häufig auch einer Lademöglichkeit für Elektroautos kombiniert würden, rechneten sich oft schon nach wenigen Jahren – und sollten deshalb nicht dauerhaft von der Allgemeinheit subventioniert werden.

Bisher erhalten Betreiber, die Solarstrom ins Netz einspeisen, für 20 Jahre eine feste Vergütung je Kilowattstunde. Deren Höhe hängt unter anderem von der Größe der Anlage und dem Umfang der Einspeisung ab. Diese Einspeisevergütung sinkt regelmäßig.

Ab 2027 sollen neue kleine Solaranlagen mit weniger als 25 Kilowatt installierter Leistung nach den aktuellen Plänen keine dauerhafte Förderung mehr bekommen. Stattdessen soll für sie eine verpflichtende Direktvermarktung gelten. Überschüssiger Solarstrom müsste dann über Dienstleister oder direkt an Strombörsen vermarktet werden.

Übergangsphase für kleine PV-Anlagen vorgesehen

Für kleinere Anlagen ist eine Übergangslösung geplant. Demnach soll es für 36 Monate eine befristete Zahlung geben, die unterhalb der bisherigen Einspeisevergütung liegt. Anschließend sollen Betreiber beim Wechsel in die Direktvermarktung für weitere vier Jahre einen Direktvermarktungsbonus erhalten. Damit will die Bundesregierung den Aufbau passender Vermarktungsmodelle unterstützen.

Deutliche Kritik aus der Erneuerbaren-Branche

Die Solarbranche lehnt die Pläne in zentralen Punkten ab. Ein Hauptargument lautet, dass die Direktvermarktung für kleine Anlagen bislang nicht massentauglich sei. Der Bundesverband Solarwirtschaft warnt, dass der Ausbau der Photovoltaik in Deutschland bei einer Umsetzung der Reform massiv einbrechen könnte. Investitionen würden deutlich gebremst. Die vorgesehene Übergangszahlung von 5,2 Cent je Kilowattstunde für drei Jahre sei lediglich ein „Trostpflaster“.

Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie kritisiert die Reform scharf. Nach Einschätzung des Verbandes wären die Ausbauziele für erneuerbare Energien auf dieser Grundlage faktisch kaum noch erreichbar. Arbeitsplätze und Investitionen seien gefährdet. Die Branche setzt nun auf deutliche Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren. Vor allem aus der SPD-Fraktion kommen Forderungen nach wesentlichen Änderungen.

Zustimmung aus Teilen der Industrie

Aus der Industrie kommen dagegen überwiegend positive Signale. Verbände begrüßen, dass die Kosten des Systems stärker in den Blick genommen werden. Wolfgang Große Entrup, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Chemischen Industrie, sagte, zu lange sei es vor allem um ein ungezügeltes Wachstum der erneuerbaren Energien gegangen. Die Folge seien hohe Systemkosten und ein erheblicher Investitionsbedarf bei Netzen und Infrastruktur. Das habe mit dazu beigetragen, dass Deutschland im internationalen Vergleich besonders hohe Strompreise für Industriestandorte habe.

Wie es weitergeht

Mit dem Kabinettsbeschluss ist die Reform noch nicht endgültig beschlossen. Als Nächstes muss sich der Bundestag mit den Plänen befassen. Im parlamentarischen Verfahren gelten Änderungen als möglich. Danach wäre auch noch die Zustimmung der EU-Kommission erforderlich.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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