Politik

Pflegereform im Bundestag: Das kommt jetzt

Pflege-Knall zum Jahreswechsel: Neues Gesetz soll die klamme Kasse retten – mit Folgen für Pflegebedürftige und Beitragszahler.

05.11.2026, 02:00 Uhr

Bundestag berät Pflegereform: Linnemann stellt Nachbesserungen zum Start in Aussicht

Der Bundestag beschäftigt sich heute erstmals mit den Plänen der schwarz-roten Koalition zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) kündigte dabei bereits Nachbesserungen an, um Probleme für Pflegebedürftige beim Start der Reform zu vermeiden. "Zu Jahresbeginn darf es nicht zu harten Brüchen kommen", sagte er zur Einbringung des Gesetzes.

Nach Angaben Linnemanns laufen mit den Regierungsfraktionen von Union und SPD Gespräche darüber, wie sich Betroffene besser auf das neue System bei Unterstützungsleistungen für die Pflege zu Hause einstellen können. Auch aus der SPD kam Unterstützung für Änderungen: Fraktionsvize Dagmar Schmidt mahnte, die Lage dürfe sich zum 1. Januar 2027 nicht so abrupt ändern, dass sich Betroffene und Familien nicht darauf einstellen könnten. Es brauche Verlässlichkeit.

Die Reform soll in großen Teilen bereits zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Ziel ist es, ein Milliardenloch in der Pflegeversicherung zu schließen und allgemeine Beitragserhöhungen für 2027 zu vermeiden. Linnemann sprach von einer "Ersten Hilfe". Für eine umfassendere Neuordnung soll später eine Expertenkommission Vorschläge vorlegen.

Hintergrund sind seit langem stark steigende Ausgaben, die inzwischen bei rund 74 Milliarden Euro pro Jahr liegen. Linnemann warnte, die Kostenspirale müsse durchbrochen werden, wenn das Pflegesystem erhalten bleiben solle. Anders als die gesetzliche Krankenversicherung deckt die Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten, sodass Pflegebedürftige weiterhin erhebliche Eigenanteile tragen müssen. In Pflegeheimen kommen außerdem Ausgaben für Unterkunft und weitere Posten hinzu.

Der Gesetzentwurf war bereits Ende September im Bundeskabinett beschlossen worden – nach intensiven Verhandlungen bis kurz vor Schluss. Nun beraten die Koalitionsfraktionen weiter, die Zeit bis zum geplanten Inkrafttreten drängt.

Kritik von Opposition und Verbänden

Opposition und Sozialverbände warnten im Bundestag vor Kürzungen und höheren Zugangshürden. Die AfD-Politikerin Nicole Hess kritisierte, der allgemeine Beitrag solle zwar stabil bleiben, für viele Versicherte werde die Rechnung dennoch höher. Die Grünen-Expertin Simone Fischer sagte: "Streichen ist keine Reform."

Linken-Chef Luigi Pantisano forderte mehr Unterstützung für pflegende Angehörige, damit diese nicht zusammenbrächen. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) verlangt Änderungen am Entwurf. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sagte, einige besonders problematische Vorhaben aus früheren Plänen seien zwar gestrichen worden – etwa Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige. Das grundlegende Armutsrisiko in der Pflege werde dadurch aber nicht gelöst. Aus Sicht des DGB gehört ein Deckel für Eigenanteile zu den zentralen Maßnahmen.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sprach sogar von einer "Mogelpackung". Kürzungen träfen ausgerechnet die häusliche Pflege, die eigentlich gestärkt und entlastet werden solle.

Auch die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), hatte bereits davor gewarnt, pflegende Angehörige zusätzlich zu belasten. Wenn die bisher flexible Verhinderungspflege entfalle, träfe das Familien mit Pflegeverantwortung besonders stark.

Offene Finanzierungslücke

Ein zentrales Problem bleibt bestehen: Laut Gesetzentwurf sollen die Maßnahmen im Jahr 2027 zwar einen finanziellen Effekt von 6,25 Milliarden Euro bringen. Dem steht aber ein erwartetes rechnerisches Defizit von 7,6 Milliarden Euro gegenüber.

Beiträge: Höhere Belastung für Kinderlose

Die letzte allgemeine Beitragserhöhung zur Pflegeversicherung gab es Anfang 2025 um 0,2 Prozentpunkte. Aktuell liegt der Beitragssatz für Versicherte mit einem Kind bei 3,6 Prozent des Bruttolohns. Für Kinderlose gilt zusätzlich ein Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, an dem sich Arbeitgeber nicht beteiligen.

Dieser Zuschlag soll zum 1. Januar 2027 auf 0,9 Punkte steigen. Damit würde der Beitrag für Kinderlose auf 4,5 Prozent anwachsen. Erwartet werden dadurch Mehreinnahmen von 3,3 Milliarden Euro.

Ab 2028 sollen zudem auch Arbeitgeber für Minijobber Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen.

Mehrbelastung für Besserverdienende und Änderungen bei Familienversicherung

Wie bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung sollen auch in der Pflegeversicherung höhere Einkommen stärker zur Finanzierung beitragen. Deshalb soll die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge fällig werden, im Jahr 2027 zusätzlich um 300 Euro im Monat angehoben werden.

Geplant ist außerdem, die bislang kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern ab 2028 einzuschränken. Erhalten bleiben soll sie für:

  • Kinder,
  • Eltern von Kindern unter zwölf Jahren,
  • Eltern von Kindern mit Behinderungen,
  • Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen,
  • Personen im regulären Rentenalter.

Für andere bislang beitragsfrei mitversicherte Angehörige soll das zahlende Familienmitglied künftig einen Zuschlag von 0,52 Prozent entrichten.

Pflegeleistungen künftig mit Inflationsanpassung

Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen künftig nicht mehr nur unregelmäßig per Gesetz angehoben werden. Vorgesehen sind stattdessen jährliche Anpassungen entsprechend der Inflation, allerdings erst ab 2029. Das soll langfristig mehr Planungssicherheit schaffen und den Anstieg der Eigenanteile bremsen.

Im Gegenzug würde jedoch die nach bisherigem Recht für 2028 vorgesehene Leistungserhöhung entfallen.

Neue Regeln bei der Einstufung in Pflegegrade

Als wichtiger Grund für den starken Anstieg der Leistungsbezieher auf inzwischen rund sechs Millionen Menschen gilt die Reform von 2017. Damals wurden die Kriterien für die Feststellung von Pflegebedürftigkeit deutlich ausgeweitet.

Nun sollen diese Maßstäbe bei Neueinstufungen wieder enger gefasst werden, wie es Fachleute schon damals empfohlen hatten. Aus dem Ministerium heißt es jedoch, dass ein umfassender Bestandsschutz gelten werde. Wer bereits einen anerkannten Pflegegrad hat, soll diesen durch neue Schwellenwerte nicht verlieren.

Neue Budgets für Hilfen im Alltag und Ersatzbetreuung

Mehrere Leistungen für die häusliche Pflege sollen in Zukunft in neuen Budgets zusammengeführt werden. Für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 ist ein sogenanntes Sozialraumbudget vorgesehen, mit dem Alltagshilfen finanziert werden können:

  • bis zu 175 Euro pro Monat ab dem 25. Lebensjahr,
  • bis zu 300 Euro pro Monat für Jüngere.

Aus einem weiteren Budget soll auch eine Ersatzbetreuung bezahlt werden können, wenn die pflegende Person etwa Urlaub macht oder krank ist. Die bisher eigenständige Leistung der Verhinderungspflege soll in dieser Form wegfallen.

Gerade bei dieser kurzfristigen Umstellung sieht die Koalition aber noch Nachbesserungsbedarf, um praktische Probleme zum Jahreswechsel zu vermeiden.

Mehr Prävention gegen Pflegebedürftigkeit

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes ist die Vorbeugung. In der häuslichen Pflege soll ein Anspruch auf Pflegebegleitung durch Fachkräfte eingeführt werden. Ziel ist es, gesundheitliche Verschlechterungen früher zu erkennen und gegenzusteuern.

Beim niedrigsten Pflegegrad 1 soll dafür allerdings der bisherige Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich wegfallen.

Außerdem sollen Versicherte ab 60 Jahren einen Anspruch auf gezielte Vorsorgeuntersuchungen für typische altersbedingte Erkrankungen erhalten.

Bundeszuschuss bleibt vorerst begrenzt

Der frühere Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro jährlich an die Pflegeversicherung war bereits für die Jahre 2024 bis 2027 ausgesetzt worden. Nach den aktuellen Plänen soll auch 2028 kein Zuschuss fließen.

Für 2029 sind dann 500 Millionen Euro vorgesehen. Ab 2030 soll der Bund wieder dauerhaft eine Milliarde Euro pro Jahr beisteuern.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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