Haftstrafe nach Betrugs- und Erpressungsprozess in Würzburg
Das Landgericht Würzburg hat eine Prostituierte wegen Betrugs und Erpressung unter anderem eines Priesters zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Dem Urteil war eine Verständigung zwischen den Verfahrensbeteiligten vorausgegangen. Die 30-Jährige räumte die wesentlichen Vorwürfe ein, wonach sie einen Geistlichen sowie zwei weitere Männer um insgesamt knapp 350.000 Euro gebracht haben soll. Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert, die Verteidigung zweieinhalb Jahre. Zusätzlich wurde der Frau vorgeworfen, den höchstpersönlichen Lebensbereich des Priesters verletzt zu haben, weil sie ihn ohne sein Wissen nackt fotografiert haben soll.
Heimliche Nacktaufnahmen und erfundene Krankheitskosten
Nach Darstellung der Anklage lernte die Frau den inzwischen pensionierten Priester bereits 2016 in einem Würzburger Saunaclub kennen. Seit 2022 sei der Mann ihr Kunde gewesen. Im Januar 2023 habe sie dem katholischen Geistlichen, der zur sexuellen Enthaltsamkeit verpflichtet ist, von einer angeblichen Leukämie erzählt. In den darauffolgenden Monaten soll sie mehrfach Geld für frei erfundene Behandlungskosten verlangt haben.
Bis 2025 soll der Ruhestandspriester, der mittlerweile nicht mehr im Bistum Würzburg lebt, mindestens 255.000 Euro an die Angeklagte gezahlt haben. Ein Teil des Geldes sei demnach für angebliche medizinische Maßnahmen bestimmt gewesen, ein weiterer Teil als Schweigegeld. Laut Anklage wollte der Mann verhindern, dass die heimlich aufgenommenen Nacktbilder veröffentlicht oder dem Bistum Würzburg Details der Affäre bekannt werden.
Bistum zieht Konsequenzen
Das Bistum Würzburg hat nach eigenen Angaben am 19. Juni ein kirchenrechtliches Verfahren gegen den früher dort tätigen Priester eingeleitet. Die Diözese erklärte, Anlass sei das Fehlverhalten des Mannes in den vergangenen Jahren. Darüber habe der Geistliche auch mit Generalvikar Jürgen Vorndran gesprochen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Redaktion
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber