Flucht eines verurteilten Mörders aus Niedersachsen: Was bislang bekannt ist
Die Flucht eines in Niedersachsen inhaftierten Mörders sorgt für erhebliche Fragen. Der Mann, der in der JVA Celle einsaß, entkam während eines begleiteten Ausgangs auf seinem eigenen Motorrad und setzte sich bis nach Italien ab. Dort endete die Flucht nach einem Unfall: Bei einem Sturz verletzte sich der 42-Jährige schwer, kam in ein Krankenhaus und wurde dort festgenommen. In Haft sitzt er seit 2010.
Warum durfte der Gefangene die JVA überhaupt verlassen?
Ausgänge und andere Lockerungen im Strafvollzug sollen Gefangene schrittweise auf ein straffreies Leben nach der Haft vorbereiten. Ziel ist es, Verantwortung einzuüben und die Rückkehr in den Alltag zu erleichtern.
Bevor solche Maßnahmen genehmigt werden, wird geprüft, ob sie vertretbar sind. Besteht ein hohes Risiko, dass ein Gefangener flieht oder die Lockerung für neue Straftaten nutzt, darf ihm ein Ausgang nicht gewährt werden.
Welche Formen von Vollzugslockerungen gibt es?
Nach dem niedersächsischen Justizvollzugsgesetz kommen unterschiedliche Lockerungen infrage, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Dazu zählen etwa Arbeit außerhalb der Haftanstalt mit oder ohne Aufsicht, das vorübergehende Verlassen der JVA für einige Stunden sowie in bestimmten Fällen sogar Urlaub.
Was bedeutet ein begleiteter Ausgang?
Bei einem begleiteten Ausgang verlässt der Gefangene die Anstalt zeitweise zusammen mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin der JVA. Dem 42-Jährigen war laut Justizministerium am 16. Juni in der Zeit von 9 bis 17 Uhr ein solcher Ausgang bewilligt worden. Geplant war ein Besuch in der Wohnung seiner Mutter.

Wie lief die Flucht ab?
Nach Angaben des Ministeriums traf der Häftling gemeinsam mit dem JVA-Bediensteten gegen 10.30 Uhr an der Wohnung der Mutter ein. Er durfte dort in der Garage an seinem Motorrad arbeiten. Währenddessen sei der Mitarbeiter zunächst durchgehend anwesend gewesen, hieß es aus Hannover.
Später, gegen 14.30 Uhr, kehrte der Mann nach Absprache allein in die Garage zurück, um die Arbeiten zu beenden. Weshalb er in diesem Moment nicht mehr begleitet wurde, ist nach Angaben des Ministeriums bislang unklar. Diese Gelegenheit nutzte er zur Flucht mit dem Motorrad.
Der Mann fuhr über Bayern weiter nach Italien. In der Region Venetien, südlich von Verona, verlor er schließlich die Kontrolle über das Motorrad und stürzte.
Hatte der Gefangene schon früher Ausgänge?
Ja. Nach Angaben des Justizministeriums handelte es sich bereits um den 38. begleiteten Ausgang seit September 2023. Bei den vorherigen Terminen habe es keine Auffälligkeiten gegeben.
Gelten für Schwerverbrecher besondere Regeln?
Für lebenslänglich Verurteilte sieht das Gesetz in der Regel vor, dass sie mindestens acht Jahre in Haft verbracht haben müssen, bevor sie Ausgang oder Freigang erhalten können. Darüber hinaus dürfen Lockerungen nur dann genehmigt werden, wenn nicht zu erwarten ist, dass der Gefangene flieht oder weitere Straftaten begeht.
Der nun geflohene und später festgenommene Mann befindet sich seit Oktober 2010 im Strafvollzug.
Weshalb verbüßt der Mann eine lebenslange Strafe?
Der Deutsche wurde wegen Mordes und versuchter schwerer Vergewaltigung zu lebenslanger Haft verurteilt. Im Jahr 2010 tötete er in Peine eine 23-jährige Frau mit zahlreichen Messerstichen. Das Landgericht Hildesheim verurteilte ihn 2011 und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.
Damit war eine Entlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen. Nach Angaben des Ministeriums muss der Mann mindestens 19 Jahre im Gefängnis bleiben.
Welche Folgen hat die Flucht?
Nach der Festnahme wurde die Fahndung eingestellt. Das niedersächsische Justizministerium untersucht nun, ob es bei dem begleiteten Ausgang Versäumnisse oder Fehlentscheidungen gab. Der Fall soll nach Angaben der Behörde umfassend aufgearbeitet werden. Falls erforderlich, sollen daraus Konsequenzen gezogen werden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion