Geständnis zum Prozessauftakt: Angeklagter räumt Betrieb von „Archetyp Market“ ein
Zum Auftakt des Prozesses vor dem Frankfurter Landgericht hat der mutmaßliche Betreiber einer der größten Drogenplattformen im Darknet ein umfassendes Geständnis abgelegt. Der 31-Jährige erklärte, er habe den Online-Marktplatz „Archetyp Market“ gegründet und betrieben. Vor Gericht sagte er, das sei ein großer Fehler gewesen, den er zutiefst bereue. Was als kleines persönliches Projekt begonnen habe, habe anschließend eine rasante Entwicklung genommen.
Plattform galt als weltweit größter Drogen-Marktplatz
Nach Darstellung der Anklage war „Archetyp Market“ zum Zeitpunkt der Abschaltung im Sommer 2025 der weltweit größte Handelsplatz für Drogen und Arzneimittel im Darknet. Die Plattform war nach Angaben des Angeklagten im November 2020 gegründet worden.
Der Angeklagte, ein in Minden geborener Betriebswirt, wurde im Juni 2025 in Barcelona von einer Spezialeinheit der spanischen Nationalpolizei festgenommen. Zeitgleich kam es nach damaligen Angaben des Bundeskriminalamts zu weiteren Festnahmen sowie zu Durchsuchungen im In- und Ausland. Die Serverinfrastruktur der Plattform befand sich demnach in den Niederlanden.
Ermittler gehen von 330 Millionen Euro Umsatz aus
Die Behörden beziffern den Gesamtumsatz des Marktplatzes auf rund 330 Millionen Euro. Weltweit soll es mehr als 600.000 Kundenkonten und etwa 2,3 Millionen Bestellungen gegeben haben.
Nach den Ermittlungen wurden zwischen November 2022 und der Abschaltung insgesamt rund 6,9 Tonnen Drogen und weitere Substanzen über die Plattform verkauft. Hinzu kamen etwa 3,2 Millionen Pillen, 2,2 Millionen Tabs und 326 Liter verschiedener Drogen. Dazu zählten laut Anklage unter anderem Kokain, Heroin, Crystal Meth, Fentanyl und Crack. Auch Cannabisprodukte, Arzneimittel und Dopingmittel sollen angeboten worden sein.
Dem heute 31-Jährigen wird vorgeworfen, die Plattform gemeinsam mit mehreren Moderatoren organisiert und betrieben zu haben. Sein eigener Gewinn soll sich nach Ermittlerangaben auf etwa 20 Millionen Euro belaufen.
Abwicklung über Monero
Die Bezahlung lief nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft szenetypisch über die Kryptowährung Monero, die als nicht rückverfolgbar gilt. In seiner Aussage schilderte der Angeklagte, dass Käufer zunächst ein Nutzerkonto anlegten und Guthaben in ein digitales Wallet einzahlten. Danach hätten sie Waren ausgewählt, ihre Lieferadresse angegeben und die Bestellung aufgegeben. Die Verkäufer hätten diese dann angenommen und verschickt.
Der Angeklagte erklärte zudem, er habe bereits mit 17 Jahren erstmals illegale Drogen konsumiert. Später sei er im Beruf unzufrieden und depressiv gewesen. Im Programmieren habe er einen Ausgleich gefunden. Als die im November 2020 gegründete Plattform später stark gewachsen sei, habe er seinen Job gekündigt und sich nur noch um „Archetyp Market“ gekümmert. Er habe damals zum ersten Mal in den Spiegel geschaut und keinen „einsamen Versager“ mehr gesehen.
Zugleich betonte er, selbst im Darknet keine Drogen verkauft zu haben. Auf der Plattform habe er den Nutzernamen „ASNT“ verwendet – eine Abkürzung für „Apfelsaft naturtrüb“, weil er dieses Getränk damals oft getrunken habe.
Nach Angaben seines Anwalts beruhte die Motivation des Angeklagten auf einer sehr liberalen und libertären Haltung zum Drogenkonsum. Anders als auf anderen Plattformen seien auf „Archetyp Market“ etwa Waffen oder Pornografie nicht zugelassen gewesen. Kurz vor seiner Festnahme seien die Pläne immer konkreter geworden, die Plattform abzuschalten.
Festnahme habe auch Entlastung gebracht
Besonders belastend sei das ständige Geheimnis gegenüber Familie und Freunden gewesen. Das sei eine Last, an die kaum jemand denke, sagte der Angeklagte vor Gericht. Seine Festnahme habe ihm deshalb, wie er sagte, trotz allem auch ein Gefühl von Entlastung und Ruhe verschafft.
Mögliche Strafe und weiterer Verlauf
Nach dem Betäubungsmittelgesetz droht bei bandenmäßigem unerlaubtem Handel mit Drogen in nicht geringer Menge eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren. Ein umfassendes Geständnis kann sich strafmildernd auswirken.
Das Ermittlungsverfahren führte die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft, weshalb der Prozess in Frankfurt stattfindet. Mit einem Urteil wird voraussichtlich im Oktober gerechnet.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber