Der gewaltsame Tod der 16-jährigen Liana in Friedland in Niedersachsen hat bundesweit Entsetzen ausgelöst und beschäftigt bis heute auch die Politik. Am heutigen Tag will das Landgericht Göttingen um 13.00 Uhr seine Entscheidung in dem Verfahren gegen einen 31-jährigen Mann bekanntgeben. Ihm wird vorgeworfen, das Mädchen aus Thüringen im Sommer 2025 vor einen vorbeifahrenden Güterzug gestoßen zu haben.
Gegen den aus dem Irak stammenden Mann läuft kein gewöhnlicher Strafprozess, sondern ein Sicherungsverfahren. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft leidet er an paranoider Schizophrenie und gilt deshalb als nicht schuldfähig. In dem Verfahren geht es daher nicht nur um die Frage, ob er die Tat begangen hat, sondern auch darum, ob er dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden soll.
Zum Auftakt des Verfahrens im Februar hatte sich der Beschuldigte nicht zu den Vorwürfen geäußert. Auf Anraten seiner Betreuer verfolgte er die Sitzung mit Handschellen. Derzeit befindet sich der 31-Jährige im Maßregelvollzug.
Fall mit politischen Folgen und weiteren Untersuchungen
Der Tod der Jugendlichen, die 2022 mit ihrer Familie aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet war, sorgte in ganz Deutschland für großes Aufsehen. Rasch wurde der Fall auch politisch relevant, weil der ausreisepflichtige Iraker nach den geltenden europäischen Asylvorschriften bereits Monate vor der Tat von Deutschland nach Litauen hätte überstellt werden müssen.
Auch der niedersächsische Landtag beschäftigt sich heute erneut mit möglichen Konsequenzen aus dem Verbrechen. Ab 9.00 Uhr muss sich Innenministerin Daniela Behrens (SPD) insbesondere Fragen der CDU stellen, die als größte Oppositionsfraktion Aufklärung fordert.
Bereits kurz vor Prozessbeginn war bekannt geworden, dass wegen eines möglichen Geheimnisverrats im Landtag ermittelt worden war. Hintergrund waren Informationen aus einer vertraulichen Sitzung des Innenausschusses zum Fall Liana, die an die Öffentlichkeit gelangt waren.
Diese Ermittlungen wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft Hannover inzwischen eingestellt. Es habe sich nicht feststellen lassen, wer die vertraulichen Inhalte an Medien weitergegeben habe, erklärte eine Sprecherin.
Staatsanwaltschaft sieht Mord und fordert Unterbringung
Trotz der angenommenen Schuldunfähigkeit wertet die Staatsanwaltschaft die Tat vom 11. August 2025 als heimtückischen Mord. Nach ihrer Darstellung habe die Jugendliche, die am Bahnsteig wartete, nicht mit einem Angriff rechnen können. Die Ermittler gehen außerdem davon aus, dass von dem Beschuldigten weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, und drängen deshalb auf seine Unterbringung.
Nach Angaben der Behörden wurden an der Schulter des Opfers DNA-Spuren des Verdächtigen gesichert. Direkte Augenzeugen des eigentlichen Stoßes gab es jedoch nicht, ebenso wenig Videoaufnahmen vom Bahnsteig. Der Prozess stützt sich daher im Wesentlichen auf Indizien.
Die Verteidigung sieht nach inzwischen neun Verhandlungstagen mehrere mögliche Geschehensabläufe und hält die Beweislage für unzureichend. Sie beantragte daher einen Freispruch. Die Nebenklage, die die Mutter der Getöteten vertritt, fordert hingegen eine Verurteilung wegen Mordes. Nach ihren Angaben wäre allenfalls von verminderter, nicht aber von aufgehobener Schuldfähigkeit auszugehen. Deshalb strebte sie einen Wechsel in ein reguläres Strafverfahren an.
Abschied in Thüringen
Im September wurde Liana unter großer Anteilnahme beigesetzt. In Heilbad Heiligenstadt im Nordwesten Thüringens nahmen Angehörige, Freunde und Wegbegleiter Abschied von der 16-Jährigen. Die Trauerfeier wurde von einem ukrainisch-orthodoxen Geistlichen geleitet.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion