Rückruf von „Kölln Zauberfleks Schoko“ wegen möglicher Fremdkörper
Der Hersteller Kölln hat die Frühstücksflocken „Kölln Zauberfleks Schoko“ zurückgerufen. Betroffen ist die 375-Gramm-Packung.
Nach Angaben auf lebensmittelwarnung.de handelt es sich um Produkte mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 17.04.2027 und der Chargennummer L6165. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Grund für den Rückruf ist der Verdacht, dass sich Fremdkörper in den Flocken befinden könnten. Dadurch bestehe eine mögliche Verletzungs- oder Erstickungsgefahr.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten das betroffene Produkt nicht essen. Stattdessen wird empfohlen, die Packung in das Geschäft zurückzubringen, in dem sie gekauft wurde. Der Kaufpreis wird auch ohne Kassenbon erstattet.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber