Prozess in Aschaffenburg gegen bereits verurteilten Sexualstraftäter startet im Oktober
Vor dem Landgericht Aschaffenburg muss sich ab dem 7. Oktober ein 23 Jahre alter Mann verantworten, der bereits in Niedersachsen wegen Sexualdelikten verurteilt worden war. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll er während eines Hafturlaubs einen Jungen aus Unterfranken sexuell missbraucht haben.
Dem Angeklagten werden unter anderem mehrfacher schwerer sexueller Missbrauch, Herstellung kinderpornographischer Inhalte, Vergewaltigung sowie Körperverletzung zur Last gelegt. Das betroffene Kind aus dem Raum Aschaffenburg soll zwischen März und Mai 2025 zur Tatzeit zwölf Jahre alt gewesen sein.
Außerdem steht der Verdacht im Raum, dass sich der Mann im Juli 2025 an einem damals elfjährigen Jungen vergangen haben soll. Wo sich dieser Vorfall ereignet haben soll, wurde zunächst nicht mitgeteilt. Beide Tatkomplexe sollen sich während des Hafturlaubs des bereits rechtskräftig verurteilten Täters ereignet haben.
Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg will im Prozess nicht nur eine Haftstrafe beantragen, sondern auch die Sicherungsverwahrung. Diese würde sich an eine Freiheitsstrafe anschließen und ist grundsätzlich nicht zeitlich befristet.
Der 23-Jährige wurde Ende Juli 2025 in Bayern festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Vier Verhandlungstage angesetzt
Verhandelt wird vor der 2. Jugendkammer des Landgerichts Aschaffenburg, die in diesem Fall als Jugendschutzgericht tätig ist. Grundsätzlich ist das Verfahren öffentlich. Für einzelne Abschnitte, etwa bei der Vernehmung der mutmaßlichen Opfer, kann die Öffentlichkeit jedoch ausgeschlossen werden.

Das Gericht hat insgesamt vier Verhandlungstage bis zum 21. Oktober angesetzt.
Frühere Verurteilung in Hannover
Bereits im September 2021 hatte das Landgericht Hannover den Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, sexuellen Missbrauchs von Kindern und weiterer Straftaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt. Die Strafe verbüßte er in der Jugendanstalt Hameln.
Wie das Landgericht Aschaffenburg mitteilte, erhielt er ab dem 29. Januar 2025 Urlaub zur Vorbereitung seiner Entlassung.
Zuvor bereits mehrere Ausgänge
Vor diesem Hafturlaub soll der 23-Jährige bereits mehrfach Ausgang erhalten haben. Zeitweise seien diese Lockerungen ausgesetzt worden, weil er einen solchen Ausgang genutzt haben soll, um mit seinem Handy Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
Nach Angaben des niedersächsischen Justizministeriums sei dieser Rückfall anschließend therapeutisch aufgearbeitet worden, unter anderem mit Unterstützung eines neuen Therapeuten.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber