Rückruf für „Kölln Zauberfleks Schoko“ wegen möglicher Fremdkörper
Der Hersteller Kölln hat die Frühstücksflocken „Kölln Zauberfleks Schoko“ zurückgerufen. Betroffen ist die 375-Gramm-Packung.
Nach Angaben auf lebensmittelwarnung.de betrifft der Rückruf Produkte mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 17.04.2027 und der Chargennummer L6165. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Als Grund nennt das Unternehmen den Verdacht auf mögliche Fremdkörper. Dadurch könne eine Verletzungs- oder Erstickungsgefahr bestehen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen das betroffene Produkt auf keinen Fall essen.
Stattdessen wird empfohlen, die Packung in das Geschäft zurückzubringen, in dem sie gekauft wurde. Der Kaufpreis wird auch ohne Kassenbon erstattet.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber