Baden-Württemberg

Grauen um Kofferleiche: 12 Jahre Haft

Kofferleiche bei Stuttgart: 12 Jahre Haft – doch bis heute ist rätselhaft, warum die Frau sterben musste.

23.07.2026, 11:27 Uhr

Ein Jahr nach dem Fund einer Frauenleiche in einem Rollkoffer unter einer Brücke in Filderstadt hat das Landgericht Stuttgart einen 51 Jahre alten Mann wegen Totschlags zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Überzeugung der Kammer tötete er im Sommer 2025 eine 39-jährige Bekannte aus dem Stuttgarter Drogenmilieu und legte ihren Leichnam später in einem Trolley ab. Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre Haft gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Aufsehenerregender Fund in Filderstadt

Der Fall hatte im August 2025 bundesweit für Aufsehen gesorgt. Anwohner hatten sich damals über abgelegten Müll in einem ausgetrockneten Bachbett unter einer Brücke in Filderstadt beschwert. Zudem soll dort bereits seit Tagen ein süßlich-beißender Geruch in der Luft gelegen haben. Als Mitarbeiter des Bauhofs einen abgestellten Rollkoffer öffneten, fanden sie die sterblichen Überreste einer Frau.

Wegen der sommerlichen Temperaturen war der Leichnam bereits stark verwest und teilweise skelettiert. Die Ermittlungen wurden dadurch erheblich erschwert. Die 39-Jährige war seit dem 21. Juli 2025 als vermisst gemeldet, rund einen Monat später wurde ihre Leiche entdeckt.

Ermittler folgten anonymem Hinweis

Die Polizei gründete die Sonderkommission „Trolley“, verteilte Flyer im Drogen- und Obdachlosenmilieu, befragte Anwohner, veröffentlichte Bilder des Koffers und stellte den Fall in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY… ungelöst“ vor. Kurz vor der Ausstrahlung ging ein anonymer Hinweis ein: Ein Zeuge wollte einen Bekannten mit genau diesem Rollkoffer gesehen haben. Diese Spur führte die Ermittler zu dem späteren Angeklagten.

Gericht geht von Tötung in Wohnung der Eltern aus

Nach Überzeugung des Gerichts tötete der 51-Jährige die Frau vermutlich am 23. Juli 2025 in der Wohnung seiner Eltern in Filderstadt. Wie genau die 39-Jährige starb, konnte nicht mehr geklärt werden. Feststellen ließ sich aber nach Ansicht des Gerichts, dass ein natürlicher Tod, eine Überdosis oder ein Suizid ausgeschlossen sind.

Die Kammer geht davon aus, dass der Mann nach der Tat in der Stuttgarter Innenstadt einen großen Rollkoffer kaufte, die Beine der nur 1,50 Meter großen Frau mit einer Krawatte fesselte und den Leichnam in Folie sowie Müllsäcke gewickelt in dem Trolley verstaute. Zunächst soll er den Koffer auf seinem Balkon gelagert und ihn später unter die Brücke gebracht haben, wo er wochenlang unentdeckt blieb.

Viele Fragen bleiben offen

Mehrere entscheidende Punkte des Falls sind weiterhin ungeklärt. Weder die genaue Todesursache noch ein mögliches Tatmotiv konnten festgestellt werden. Unmittelbare Tatzeugen gibt es ebenfalls nicht. Das Verfahren stützte sich daher vor allem auf Indizien.

Einen Mord schloss das Gericht zwar nicht aus. Da Mordmerkmale wie Heimtücke oder Habgier jedoch nicht sicher nachweisbar waren, blieb es bei einer Verurteilung wegen Totschlags. Nach Auffassung des Gerichts nahm der Angeklagte den Tod der Frau aber mindestens billigend in Kauf.

Belastende Indizien gegen den Angeklagten

Nach Erkenntnissen der Ermittler hatten sich Opfer und Angeklagter einige Wochen vor der Tat im Stuttgarter Drogenmilieu kennengelernt. Beide wurden mehrfach zusammen gesehen, auch im Haus des Mannes.

Bei der Durchsuchung seiner Wohnung fiel den Ermittlern auf, dass dort auffällig gründlich gereinigt und teilweise frisch gestrichen worden war. Selbst im Staubsaugerbeutel fanden sich keine Haare mehr. Der Rollkoffer wurde zudem nur rund 150 Meter von der Wohnung entfernt entdeckt.

Hinzu kam laut Gericht ein weiteres Detail: An einem Anzug des Vaters des Angeklagten fehlte genau jene Krawatte, mit der die Beine der Toten zusammengebunden worden waren. Dabei soll es sich um ein besonderes Modell einer türkischen Marke gehandelt haben, das in Deutschland nicht erhältlich gewesen sei.

Internetrecherchen spielten im Prozess eine wichtige Rolle

Besonders schwer wog für die Kammer der Suchverlauf des 51-Jährigen. Laut Gericht suchte er über Wochen unter anderem nach Möglichkeiten, Spuren einer Leiche zu beseitigen, nach einer möglichen Ausreise in die Türkei, nach den juristischen Unterschieden zwischen Mord und Totschlag sowie nach dem Gefängnis für Untersuchungshäftlinge.

Außerdem habe er wiederholt Suchanfragen wie „Leichenfund Filderstadt heute“ oder „Katze gestorben auf Terrasse Geruch beseitigen“ eingegeben. Für einzelne Recherchen könne es zwar noch harmlose Erklärungen geben, in der Gesamtschau seien sie jedoch hoch belastend, so das Gericht.

Verteidigung fordert Freispruch und kündigt Revision an

Der Angeklagte schwieg über weite Strecken des Prozesses. In seinem letzten Wort erklärte er erneut, er habe die 39-Jährige nicht gekannt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und argumentiert, es gebe Hinweise darauf, dass mehrere Personen beteiligt gewesen sein könnten. Nach dem Urteil kündigte der Anwalt Revision an.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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