Das Landgericht Aschaffenburg hat einen 23 Jahre alten Mann wegen mehrfacher Sexualdelikte zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem behielt sich die Kammer vor, später Sicherungsverwahrung anzuordnen, falls sich nach dem Strafvollzug zeigt, dass von ihm weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ein psychiatrischer Sachverständiger stufte das Rückfallrisiko des Angeklagten im Verfahren als sehr hoch ein. Diese Einschätzung spielte auch bei der Frage eine wichtige Rolle, ob eine vorbehaltene Sicherungsverwahrung in Betracht kommt.
Angeklagter hatte Taten eingeräumt
Der Deutsche hatte vor Gericht gestanden, im vergangenen Jahr zwei Jungen sexuell missbraucht zu haben: einen damals Zwölfjährigen im Raum Aschaffenburg und einen Elfjährigen in Staßfurt in Sachsen-Anhalt. Nach den Feststellungen des Gerichts geschahen die Taten während eines ihm von der Jugendanstalt Hameln gewährten Hafturlaubs.
Das Gericht wertete die Übergriffe unter anderem als mehrfachen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern. Der Vorsitzende Richter sprach von abartigen Sexualvorstellungen und sagte, der Angeklagte wisse, wie man Kinder für sich gewinne. Zusätzlich wurde der 23-Jährige auch wegen Besitzes und Herstellens von Missbrauchsdarstellungen verurteilt.
Kontaktaufnahme über soziale Medien
Nach Erkenntnissen der Ermittler war der Mann 2025 zur Vorbereitung auf seine Entlassung aus der Jugendanstalt nach Franken gekommen. In dieser Zeit soll er sich an den Jungen vergangen haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass er über soziale Medien Kontakt zu Minderjährigen und deren Familien suchte.
Im Tatzeitraum wurde der Angeklagte nach Gerichtsangaben zudem unter anderem von einer Fachambulanz für Sexualstraftäter betreut.
Gutachter sieht dauerhaftes Risiko
Der psychiatrische Sachverständige Hans-Peter Volz beschrieb den Angeklagten als äußerst zielgerichtet und gewieft. Er gehe mit einer gewissen Raffinesse vor. Nach Einschätzung des Experten ist es sehr unwahrscheinlich, dass die sexuellen Neigungen des 23-Jährigen verschwinden. "Das wird nicht weggehen", sagte der Gutachter sinngemäß.
Solche Fantasien würden ihn voraussichtlich bis ins hohe Alter begleiten. Der Mann müsse deshalb lernen, konsequent Abstand zu vorpubertären Jungen zu halten. Rein intellektuell verstehe er das zwar, verinnerlicht habe er es bislang jedoch nicht.
Bereits 2021 verurteilt
Der 23-Jährige war bereits 2021 vom Landgericht Hannover wegen Kindesmissbrauchs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Nach Angaben des Gerichts beging er seine ersten nachweisbaren Taten bereits im Alter von 17 Jahren. Damals wurden demnach vier Jungen im Alter zwischen 10 und 12 Jahren Opfer der Übergriffe.
Staatsanwaltschaft hatte höhere Strafe gefordert
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von elf Jahren und neun Monaten verlangt. Sie war dem Angeklagten unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in sieben Fällen entgegengetreten und hatte ebenfalls beantragt, die Sicherungsverwahrung vorzubehalten. Die Verteidigung stellte die Höhe der Strafe in das Ermessen der Kammer und verzichtete auf einen konkreten Antrag.
In seinem letzten Wort entschuldigte sich der Angeklagte bei den Opfern und sagte: „Ich schäme mich.“
Kritik nach den neuen Vorwürfen
Nach Bekanntwerden der mutmaßlich neuerlichen Übergriffe hatte Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) von einem „Versäumnis“ gesprochen. Vor dem Hafturlaub des Mannes sei keine psychologische Stellungnahme eingeholt worden.
Das niedersächsische Justizministerium sprach zudem von einem „Prognoseirrtum“ in der Jugendanstalt Hameln. Der Gefangene habe sich im Urlaub zur Entlassungsvorbereitung anders verhalten, als es dort prognostiziert worden sei.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber