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Faserspur-Schock: Wende im Fabian-Mordprozess

Was verraten winzige Fasern? Im Prozess um Fabians Tod rücken neue Spuren in den Fokus – mit brisanter Bedeutung.

28.05.2026, 11:30 Uhr

Bei den Ermittlungen zum Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow sind bislang mehr als ein Dutzend Messer als mögliche Tatwaffen untersucht worden. Nach Angaben einer DNA-Forensikerin des Landeskriminalamts wurde an keinem dieser Messer menschliches Blut nachgewiesen. Für weitere, nachträglich eingereichte Messer steht ein abschließender schriftlicher Befund noch aus.

Belastender wirken nach bisherigem Stand andere Spuren: Im Auto der wegen Mordes angeklagten 30-Jährigen wurden DNA-Spuren von Fabian festgestellt. Zudem fand sich auf einem Blatt einer Küchenpapierrolle in einem Ablagefach des Wagens eine Blutspur des getöteten Kindes. Wie alt diese Spur ist, lasse sich laut Gutachterin nicht bestimmen. DNA-Spuren könnten jedoch über einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten erhalten bleiben. Die Angeklagte ist mit Fabians Vater liiert; der Junge war zuletzt im Sommer 2025 bei ihr.

Fabian war nach vier Tagen intensiver Suche am 14. Oktober an einem Tümpel bei Klein Upahl entdeckt worden, rund 15 Kilometer südlich von Güstrow. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, den Jungen am 10. Oktober 2025 mit ihrem Auto abgeholt und später dort mit einem Messer getötet zu haben. Der Prozess vor dem Landgericht Rostock wird am kommenden Dienstag fortgesetzt.

Textilgutachten: mögliche Bezüge zu Pullover und Reithose

Ein am siebten Verhandlungstag vorgestelltes Textilgutachten ergab zudem mögliche Verbindungen zu Kleidung der Angeklagten. Unter dem rechten Daumennagel des Kindes sei eine lila-blau gefärbte Baumwollfaser entdeckt worden, die Übereinstimmungen mit einem Pullover der Beschuldigten aufweise, sagte ein Sachverständiger.

Außerdem wurde an einem Ärmelbündchen der Kleidung des Jungen eine grau-grünliche Polyesterfaser gesichert, die von einer Reithose der Angeklagten stammen könnte. Der Experte betonte allerdings, dass solche Faserspuren nur sehr eingeschränkt bewertbar seien. Insbesondere könne nicht gesagt werden, auf welchem Weg die Übertragung erfolgt sei.

Richter warnt vor Fotos von Fabians Leichnam

Im Saal 2.002 wurden auch Bilder des toten Jungen gezeigt. Der Vorsitzende Richter Holger Schütt hatte die Zuschauer zuvor darauf hingewiesen, dass die Aufnahmen schwer zu ertragen seien, und ihnen freigestellt, den Saal zu verlassen. Fabians Mutter, die als Nebenklägerin am Verfahren beteiligt ist, blieb deshalb erstmals einer Sitzung fern. Der Leichnam des Kindes war angezündet worden und wies schwere Verbrennungen auf.

Funkzellendaten nur eingeschränkt nutzbar

Ebenfalls vorgestellt wurden Erkenntnisse der Polizei zu Handy-Einloggdaten in Funkzellen. Ein Beamter sagte, die von Mobilfunkanbietern gelieferten Daten seien „extrem lückenbehaftet“, weil sie in erster Linie für Abrechnungszwecke erhoben würden.

Die SIM-Karte des Handys der Angeklagten konnte am Tattag, dem 10. Oktober, weder in Güstrow noch am mutmaßlichen Tatort erfasst werden. Zwischen 11.21 Uhr und 12.42 Uhr sei überhaupt keine Aktivität festgestellt worden. Das Smartphone sei in dieser Zeit entweder ausgeschaltet gewesen oder im Flugmodus gewesen.

Anklage geht von bewusst deaktiviertem Handy aus

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft schaltete die 30-Jährige ihr Handy gezielt aus und fuhr anschließend mit Fabian in ihrem Wagen nach Klein Upahl im Landkreis Rostock. Dort soll sie den Jungen laut Anklage mit einem Messer getötet haben. Als Tatzeit nennt die Anklage einen Zeitraum zwischen 10.50 Uhr und 13.00 Uhr.

Die Angeklagte muss sich wegen Mordes verantworten. Sie selbst hatte am 14. Oktober den Fund der Kinderleiche bei der Polizei gemeldet. Laut Funkzellenauswertung hielt sie sich an diesem Tag auch am Fundort auf.

Online-Konto des Kindes von Privatermittler genutzt

Wie die Ermittlungen außerdem ergaben, wurde ein Online-Account des getöteten Jungen auch nach dem 10. Oktober noch genutzt. Dabei handelte es sich aber nicht um Fabian. Nach Erkenntnissen der Polizei griff am 12. und 13. Oktober ein Privatermittler auf das Konto zu, der die Zugangsdaten von der Mutter oder aus ihrem Umfeld erhalten haben soll.

Fahrzeugdaten liefern kaum Klarheit

Nur wenig Aufschluss über den Tattag brachte die Auswertung digitaler Fahrzeugdaten aus dem Auto der Angeklagten. Das System speichere zwar normalerweise Ereignisse wie Türöffnungen, Türschließungen oder Gangwechsel zusammen mit Datum, Uhrzeit, Geschwindigkeit und Geo-Koordinaten.

Für den 10. und 11. Oktober fehlten diese Daten nach Angaben eines technischen Sachverständigen jedoch vollständig. Erst am 13. Oktober seien sie plötzlich wieder vorhanden gewesen. Das sei auffällig, eine Erklärung dafür gebe es bislang aber nicht. Eine bewusste Manipulation lasse sich nicht nachweisen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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