Die von der ÖDP geplante Verfassungsänderung zur Begrenzung der Amtszeit des bayerischen Ministerpräsidenten richtet sich nach Einschätzung von CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek vor allem gegen Amtsinhaber Markus Söder. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur sagte Holetschek in München, Volksbegehren würden selbstverständlich ernst genommen. Entscheidend sei jedoch, ob es den Initiatoren tatsächlich um eine Begrenzung politischer Macht gehe oder ob ein erfolgreicher Regierungschef gezielt ausgebremst werden solle.
Holetschek: Über politische Ämter sollen die Wähler entscheiden
Holetschek betonte, in einer Demokratie dürften nicht starre Amtszeitgrenzen ausschlaggebend sein, sondern das Votum der Bürgerinnen und Bürger. Solche Begrenzungen wirkten auf den ersten Blick zwar attraktiv, schränkten aber letztlich die Auswahl der Wählerschaft ein. Maßgeblich seien Leistung, Vertrauen und demokratische Legitimation. Gerade in schwierigen Zeiten brauche Bayern Verlässlichkeit und Stabilität statt eines erzwungenen Führungswechsels. Wer Rückhalt in der Bevölkerung habe, müsse sich weiterhin zur Wahl stellen können. Zugleich verwies Holetschek darauf, dass auch die AfD für September einen ähnlichen Gesetzentwurf angekündigt habe.
Die ÖDP Bayern hatte zuvor erklärt, ein Volksbegehren zur Einführung einer Amtszeitbegrenzung starten zu wollen. Sollte die Initiative Erfolg haben, könnte sie theoretisch bereits Auswirkungen auf die Landtagswahl 2028 haben. In der CSU gilt Söder als gesetzter Spitzenkandidat für die nächste Wahl. Ob eine mögliche Verfassungsänderung ihm im Fall eines Wahlsiegs eine dritte Amtszeit verwehren könnte, ist derzeit unklar. Zudem sind bei Volksbegehren zahlreiche Fristen einzuhalten, wodurch sich eine Umsetzung deutlich verzögern kann.
Herrmann äußert erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel
Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann reagierte skeptisch auf das Vorhaben der ÖDP. Nach dem bisherigen Kenntnisstand gebe es aus Sicht seines Hauses erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Weder in einem der 16 Bundesländer noch auf Ebene des Bundeskanzlers existiere eine solche Begrenzung für Regierungschefs. Aus guten Gründen liege die Entscheidung darüber, wer Ministerpräsident wird, letztlich bei den Wählern und den Parlamenten.
Herrmann erklärte zudem, es sei aus seiner persönlichen Sicht nicht klug, während einer laufenden Amtszeit in die Stellung eines Amtsinhabers einzugreifen. Besonders problematisch werde es aus verfassungsrechtlicher Sicht dann, wenn ein Volksbegehren offenkundig auf den aktuellen Regierungschef ziele. Die Staatsregierung werde die Initiative daher sehr sorgfältig prüfen und notfalls auch den Verfassungsgerichtshof einschalten.
CSU hatte 2018 selbst für eine Begrenzung gestimmt
Bemerkenswert ist, dass die CSU-Fraktion im Jahr 2018 nach einem Vorstoß von Söder im Landtag geschlossen für eine Amtszeitbegrenzung samt Verfassungsänderung votiert hatte. Auch Herrmann und Holetschek stimmten damals zu. Das Vorhaben scheiterte jedoch, weil andere Fraktionen nicht in ausreichendem Maß mitzogen. Für eine Änderung der Bayerischen Verfassung wäre eine Zweidrittelmehrheit erforderlich gewesen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber