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Bahn-Hammer: Alkohol-Verbot an allen Bahnhöfen?

Hammer bei der Bahn: Ab Herbst soll Alkohol an allen Bahnhöfen tabu sein – Palla will mit hartem Kurs für mehr Sicherheit sorgen.

21.07.2026, 04:01 Uhr

Die Deutsche Bahn will den Konsum alkoholischer Getränke künftig an allen rund 5.400 Bahnhöfen in Deutschland untersagen. Betroffen sein sollen der gesamte Bahnhofsbereich, also Bahnhofshallen, Bahnsteige und Zuwegungen. Die Einführung soll schrittweise bis zum 15. Oktober 2026 erfolgen.

Wir greifen durch: Wir verbannen das Alkoholtrinken aus unseren Bahnhöfen“, hatte Bahnchefin Evelyn Palla erklärt. Ziel sei vor allem, Beschäftigte und Reisende besser zu schützen und Konflikte unter Alkoholeinfluss zu verringern.

Start ab September, Umsetzung über das Hausrecht

Rechtlich will die Bahn das Verbot über ihr Hausrecht durchsetzen. Dafür müssen in den kommenden Wochen örtliche Hausordnungen gemeinsam mit Kommunen, Behörden und Verwaltungen angepasst werden.

Ab 1. September sollen zunächst Berlin Hauptbahnhof, Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig alkoholfrei werden. Danach soll das Verbot nach und nach auf weitere Standorte ausgeweitet werden.

An vielen Bahnhöfen gibt es die Regel schon

Ganz neu ist das Modell nicht: Bereits heute gelten entsprechende Konsumverbote an mehr als 30 Bahnhöfen. Dazu zählen unter anderem die Hauptbahnhöfe in Bonn, Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln und München.

Nach Angaben der Bahn fallen die bisherigen Erfahrungen positiv aus. In solchen Modellprojekten habe sich gezeigt, dass weniger Müll anfällt und Gewalt, Streit und Auseinandersetzungen unter Alkoholeinfluss zurückgehen. Als Beispiel verweist das Unternehmen auf den Hamburger Hauptbahnhof, wo seit April 2024 ein Alkoholkonsumverbot gilt. Dort hätten sich laut Bahn Sicherheitsgefühl und Aufenthaltsqualität verbessert, zugleich sei der Reinigungsaufwand gesunken.

Diese Ausnahmen sind vorgesehen

Ein komplettes Alkoholverbot in und um Bahnhöfe ist nicht geplant. Ausgenommen bleibt die lizenzierte Bahnhofsgastronomie. Wer also in einem zugelassenen Gastro-Bereich sitzt, darf dort weiterhin Alkohol trinken.

Erlaubt bleiben soll außerdem das Mitführen von Alkohol, etwa in verschlossenen Taschen oder nach dem Einkauf. Verboten wäre also der Konsum, nicht der bloße Besitz.

Gilt das auch auf Bahnhofsvorplätzen?

Das hängt vom Einzelfall ab. Nach Angaben der Bahn soll das Alkoholkonsumverbot im gesamten Bahnhofsbereich inklusive Bahnsteige und Zuwegungen gelten. Bahnhofsvorplätze können ebenfalls erfasst sein, wenn sie der Deutschen Bahn gehören.

Allerdings sind Ausnahmen möglich, etwa wenn Gebäude oder Flächen nicht im Eigentum der DB stehen. Deshalb wird es je nach Standort unterschiedliche Zuschnitte geben.

Wer trotzdem trinkt, muss mit Konsequenzen rechnen

Kontrolliert werden soll das Verbot durch DB-Sicherheitskräfte und die Bundespolizei. Wer beim unerlaubten Alkoholkonsum erwischt wird, soll nach Angaben des Konzerns sofort des Platzes verwiesen werden. Bei wiederholten Verstößen kann die Bahn zudem ein Hausverbot aussprechen.

In den Zügen ändert sich vorerst nichts Grundsätzliches

Ein generelles Alkoholverbot in den Fernzügen der Deutschen Bahn ist derzeit nicht geplant. In den Bordbistros werden weiterhin alkoholische Getränke verkauft.

Auch mitgebrachter Alkohol darf in ICE- und IC-Zügen nach aktuellem Stand weiter konsumiert werden – allerdings nur, solange dies in angemessenem Rahmen geschieht und andere Reisende nicht gestört werden. Nach Darstellung des Konzerns komme es dabei vor allem auf gegenseitige Rücksichtnahme an.

Im Regionalverkehr gibt es laut Bahn keine bundeseinheitliche Regelung. Einige Verbünde und Regionen – etwa in Hamburg, Köln, München oder Nürnberg – untersagen den Alkoholkonsum in Regionalzügen aber bereits heute generell.

Anlass war auch ein schwerer Vorfall in Baden-Württemberg

Zusätzliche Brisanz bekam die Debatte zuletzt durch einen gewalttätigen Vorfall in Baden-Württemberg. Dort war ein 26 Jahre alter Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn bei einer Ticketkontrolle in einem Regionalzug nach bisherigen Erkenntnissen von einem 36-jährigen Fahrgast geschlagen und getreten worden. Während des Gerangels öffnete sich eine Tür, der Mitarbeiter stürzte durch einen Spalt aus dem fahrenden Zug. Der Verdächtige soll alkoholisiert gewesen sein. Warum sich die Tür öffnete, ist weiterhin unklar.

Verbände begrüßen den Plan – zweifeln aber an der Durchsetzung

Mehrere Verbände bewerten die Pläne grundsätzlich positiv. Der Fahrgastverband Pro Bahn, die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erwarten, dass das Verbot das subjektive Sicherheitsgefühl von Reisenden und Beschäftigten stärken kann.

EVG-Chef Martin Burkert betonte, ein Alkoholverbot könne die Aufenthaltsqualität verbessern. Entscheidend sei aber, dass die Regel konsequent und mit Augenmaß umgesetzt werde. Gerade Kontrollen könnten schnell eskalieren. Aus Sicht der EVG braucht es daher mehr gut geschultes Sicherheitspersonal und eine stärkere Präsenz der Bundespolizei.

Die GdP bezweifelt unterdessen, dass eine flächendeckend konsequente Kontrolle mit der aktuellen Personaldecke möglich ist. Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Alexander Poitz verwies auf die Belastung der Bundespolizei durch Veranstaltungen, Großeinsätze und Grenzkontrollen. Zugleich sprach er sich dafür aus, ein Alkoholverbot auch in Zügen zu prüfen. Ein Verbot nur an Bahnhöfen gehe aus seiner Sicht nicht weit genug.

Auch Pro Bahn hält die Maßnahme für sinnvoll, mahnt aber an, dass Bahnpersonal selbst mit gutem Beispiel vorangehen müsse – ähnlich wie bei den Regeln zum Rauchen.

Bahn setzt zusätzlich auf mehr Personal, Kameras und Bodycams

Unabhängig vom Alkoholverbot hat die Deutsche Bahn nach eigenen Angaben bereits im Januar auf Wunsch von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) ein Programm für mehr Sicherheit und Sauberkeit an Bahnhöfen gestartet. Dabei sollen an 25 ausgewählten Stationen zusätzliche Sicherheitskräfte eingesetzt werden.

Nach Unternehmensangaben sind bundesweit bereits rund 4.500 Sicherheitskräfte an Bahnhöfen im Einsatz. Gemeinsam mit der Bundespolizei arbeitet die Bahn außerdem daran, weitere Stationen mit Kameras und Videotechnik auszurüsten.

In den Zügen können Beschäftigte zudem freiwillig Bodycams tragen und diese in kritischen Situationen einschalten. Zusätzlich testet die Bahn Doppelbesetzungen, damit Zugbegleiter etwa bei Ticketkontrollen nicht alleine unterwegs sind.

Die Überwachungstechnik soll ebenfalls ausgebaut werden: Bundesweit gibt es laut Bahn an Stationen bereits rund 11.000 Kameras. Künftig sollen Aufnahmen aus Zügen teilweise in Echtzeit an die Verkehrszentrale übertragen und perspektivisch auch mit KI ausgewertet werden.

Straftaten an Bahnhöfen zuletzt rückläufig – mehr Angriffe auf Beschäftigte

Nach einer Auswertung der Allianz pro Schiene ist die Zahl der Straftaten an Bahnhöfen im vergangenen Jahr zwar zurückgegangen. Gleichzeitig habe es jedoch mehr Angriffe auf Bahnbeschäftigte gegeben.

Von dem geplanten Alkoholkonsumverbot verspricht sich die Deutsche Bahn deshalb vor allem mehr Sicherheit, weniger Konflikte und ein ruhigeres Umfeld an den Stationen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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