Die Deutsche Bahn weitet ihr Alkoholkonsumverbot an Bahnhöfen weiter aus. Seit Dienstag gilt die Regelung zusätzlich am Berliner Hauptbahnhof, am Bahnhof Berlin-Gesundbrunnen sowie in Kiel und Braunschweig. Ziel der Maßnahme sind nach Angaben des Unternehmens mehr Sicherheit für Reisende und Beschäftigte sowie sauberere Stationen.
Neue Stationen seit Dienstag
Neu betroffen sind:
- Berlin Hauptbahnhof
- Berlin-Gesundbrunnen
- Kiel
- Braunschweig
Wo das Verbot schon gilt
Bereits jetzt besteht das Alkoholkonsumverbot an mehr als 30 Bahnhöfen in Deutschland. Dazu zählen unter anderem die Hauptbahnhöfe in Bonn, Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln und München.
Die Bahn zieht bislang eine positive Zwischenbilanz. In bisherigen Pilotprojekten habe sich gezeigt, dass weniger Abfall entstehe und alkoholbedingte Konflikte sowie Gewalttaten zurückgingen. Als Beispiel nennt der Konzern den Hamburger Hauptbahnhof. Dadurch steige auch das Sicherheitsgefühl vieler Reisender, während der Reinigungsaufwand sinke.
Schrittweise Ausweitung bis 2026
Nach den Plänen der Bahn soll das Verbot bis zum 15. Oktober 2026 schrittweise auf rund 5.400 Bahnhöfe ausgeweitet werden. Es soll dann im gesamten Bahnhofsbereich einschließlich der Bahnsteige gelten. In manchen Städten können auch Vorplätze dazugehören, sofern sie im Besitz der Deutschen Bahn sind. Ausnahmen sind möglich, etwa wenn Gebäude nicht der DB gehören.
Wichtig dabei: Mitführen von Alkohol bleibt erlaubt, nur das Trinken ist untersagt. In gastronomischen Betrieben innerhalb der Bahnhöfe darf Alkohol weiterhin verkauft und konsumiert werden.
Folgen bei Verstößen
Wer gegen das Verbot verstößt, muss laut Bahn zunächst mit einem Platzverweis rechnen. Bei wiederholten Verstößen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
Bundesweite Kontrolle nur eingeschränkt möglich
Eine lückenlose Durchsetzung an allen Bahnhöfen ist allerdings kaum realistisch. Zuständig ist die DB Sicherheit, doch für flächendeckende Kontrollen wären deutlich mehr Beschäftigte nötig. Eine entsprechende Aufstockung ist nicht vorgesehen.
Auch die Bundespolizei, die für die Sicherheit an Bahnhöfen mitverantwortlich ist, dürfte das nicht umfassend auffangen können. Gewerkschaften weisen seit Längerem auf Personalmangel hin. In der Praxis wird die Polizei daher vor allem bei Konflikten hinzugezogen werden.
Gleichzeitig setzt die Bahn offenbar auch auf die abschreckende Wirkung der Regelung. Schon an Bahnhöfen mit bestehendem Verbot werde nicht überall streng kontrolliert, dennoch zeigt sich der Konzern mit den bisherigen Entwicklungen zufrieden.
Herausforderung an Fußballspieltagen
Besonders schwierig könnte die Umsetzung an Tagen mit Bundesligaspielen werden. Dann reisen oft Zehntausende Fans mit der Bahn an, viele von ihnen mit Bier oder anderen alkoholischen Getränken.
Die Deutsche Bahn kündigt hier ein Vorgehen „mit Augenmaß“ an. Bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen sollen Polizei und DB Sicherheit sichtbar präsent sein und bei Bedarf deeskalierend eingreifen.
Kein generelles Alkoholverbot in Fernzügen geplant
Ein flächendeckendes Alkoholverbot in Fernzügen steht nach Angaben der Bahn derzeit nicht bevor. In den Bordbistros werden weiterhin alkoholische Getränke angeboten. Auch mitgebrachter Alkohol darf im Zug konsumiert werden, solange dies in einem angemessenen Rahmen geschieht und andere Reisende nicht belästigt werden. Entscheidend sei die gegenseitige Rücksichtnahme.
Im Regionalverkehr gibt es dagegen schon heute unterschiedliche Regeln. Einige Verkehrsverbünde, etwa in Hamburg, Köln, München oder Nürnberg, verbieten Alkohol in Regionalzügen grundsätzlich. Wer andere gefährdet oder den Betrieb stört, kann unabhängig davon aus dem Zug verwiesen werden. Auch mehrere private Bahnunternehmen setzen seit Jahren auf entsprechende Verbote.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber