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32 Jahre nach dem Tod: Jetzt geht es plötzlich um Mord

13-Jährige auf Reiterhof getötet, 30 Jahre lang ungelöst – jetzt ist die Staatsanwaltschaft sicher, den Täter zu kennen.

13.10.2026, 12:07 Uhr

Im Prozess um den gewaltsamen Tod der 13-jährigen Sabine aus Unterfranken hat die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Mordes gefordert. Nach Angaben einer Sprecherin des Landgerichts Würzburg beantragte der Sitzungsvertreter in der nicht öffentlichen Verhandlung für den Angeklagten, der zur Tatzeit 17 Jahre alt war, eine Jugendstrafe von sechseinhalb Jahren.

Sabine war am 15. Dezember 1993 auf einem Reiterhof in Karlstadt-Wiesenfeld im Landkreis Main-Spessart getötet worden. Nach den Feststellungen starb sie durch Strangulation, erlitt zudem ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und wurde sexuell missbraucht. Anschließend wurde ihre Leiche in einer Güllegrube abgelegt.

Auch die Vertreter der Nebenklage sehen den Mordvorwurf als erfüllt an. Der Anwalt der Eltern beantragte zusätzlich eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern mit Todesfolge und schloss sich im Übrigen dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Der Vertreter der Schwester des Opfers wertete die Tat ebenfalls als Mord, überließ das Strafmaß jedoch dem Gericht.

Am kommenden Montag soll die Verteidigung ihr Schlussplädoyer halten. Ein Urteil könnte nach Gerichtsangaben am 26. Oktober fallen.

DNA-Spuren an der Kleidung des Mädchens

In einem ersten Verfahrensabschnitt, der für Medien zugänglich war, hatte der Ankläger erklärt, dass DNA-Spuren des Angeklagten am Tatort sowie an mehreren Kleidungsstücken des Opfers gefunden worden seien. Genannt wurden Spuren an der Innenseite der Jeans, am Slip und an einer Slipeinlage, darunter auch Sperma.

Landgericht Würzburg
Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. (Archivbild) Quelle: Daniel Vogl/dpa

Der heute 49 Jahre alte Angeklagte bestreitet laut früheren Angaben seiner Verteidiger die Tat. Zum Prozessbeginn Mitte Mai hatte er sich zu den Vorwürfen nicht geäußert.

Nach Auffassung der Anklage soll der Mann die Schülerin zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs getötet haben. Deshalb lautet der Vorwurf auf Mord; andere mögliche Delikte gelten inzwischen als verjährt.

Die Anklage wurde im Dezember 2021 erhoben. Im vergangenen Herbst hatte der Bundesgerichtshof das Mordurteil gegen den Deutschen sowie die verhängte Jugendstrafe von sechseinhalb Jahren aufgehoben. Deshalb wird der Fall nun erneut vor dem Landgericht verhandelt, diesmal vor einer anderen Kammer.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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