Das Landgericht Oldenburg hat Christian B. wegen Beleidigung eines Mitarbeiters der Justizvollzugsanstalt zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Der Vorsitzende Richter sagte: „Es geht um eine Beleidigung, nicht mehr und nicht weniger.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Vorfall ereignete sich im Oktober 2023, als Christian B. in Oldenburg in Haft saß. Zu Beginn der Berufungsverhandlung ließ er über seinen Verteidiger Friedrich Fülscher ein Geständnis abgeben und entschuldigte sich. Er räumte ein, einen JVA-Beamten mit dem Wort „Hurensohn“ beleidigt zu haben. Zugleich erklärte er: „Das tut mir im Nachhinein sehr leid.“ Nach Angaben der Verteidigung habe er sich später auch schriftlich entschuldigt.
In der Erklärung schilderte der Angeklagte, er habe sich damals seit mehr als eineinhalb Jahren in Isolationshaft befunden, ohne Fernseher oder Radio. Er habe sich „wie ein Tier im Käfig“ gefühlt und sich von Bediensteten gedemütigt und schikaniert gesehen. Hinzu seien starke körperliche Schmerzen gekommen. Ein Sanitäter habe ihm Schmerzmittel angeboten, ein persönliches Gespräch mit einer Ärztin sei ihm zunächst jedoch verwehrt worden. In dieser Situation habe er die Beherrschung verloren.
Das Gericht wertete das Geständnis strafmildernd und verhängte eine mildere Strafe als im ersten Verfahren. Zuvor hatte das Amtsgericht Oldenburg Christian B. wegen der Beleidigung zu sechs Wochen Freiheitsstrafe verurteilt. Dagegen legten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Rechtsmittel ein. Im Berufungsverfahren forderte die Verteidigung eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10 Euro, die Staatsanwaltschaft plädierte auf zweieinhalb Monate Haft.
Nach dem Urteil kündigte die Verteidigung an, die Entscheidung zu akzeptieren. Die Staatsanwaltschaft ließ offen, ob sie Revision einlegen wird.
Christian B. bleibt damit vorerst auf freiem Fuß. Seit seiner Entlassung aus dem Gefängnis im September 2025 hält er sich überwiegend in Kiel auf. Zuvor hatte er wegen Vergewaltigung sieben Jahre in Haft gesessen. Der 49-Jährige lebt nach Angaben seines Verteidigers in einem Container auf einem Grundstück der Stadt; zum Duschen muss er eine Unterkunft für Wohnungslose aufsuchen. Sein Anwalt sprach von einer „Speziallösung“.
Trotz Unterstützung durch seine Anwälte habe Christian B. bislang weder eine feste Wohnung noch Arbeit gefunden. Nach Darstellung der Verteidigung bemüht er sich ernsthaft um seine Wiedereingliederung. Zugleich wird er weiterhin rund um die Uhr von der Polizei observiert.
Besondere Aufmerksamkeit erfährt der Fall, weil Christian B. weiterhin im Verdacht steht, die verschwundene Madeleine McCann getötet zu haben. Das britische Mädchen verschwand 2007 während eines Urlaubs in Portugal. Eine Anklage gibt es in diesem Zusammenhang bislang nicht. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber