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Warum der Ethikrat Social-Media-Altersgrenzen ablehnt

Kein Social-Media-Mindestalter? Der Ethikrat will stattdessen gezielte App-Regeln – was das für Kinder wirklich heißt.

11.06.2026, 11:15 Uhr

Ethikrat lehnt pauschales Mindestalter für soziale Medien ab

Der Deutsche Ethikrat spricht sich gegen eine allgemeine gesetzliche Altersgrenze für die Nutzung sozialer Medien aus. Stattdessen empfiehlt das Gremium gezielte Regeln für einzelne digitale Angebote. Das geht aus der Stellungnahme „Schutz, Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt“ hervor.

Nach Ansicht des Ethikrats gehören digitale Dienste für viele junge Menschen heute selbstverständlich zum Alltag. Sie seien wichtig für Kommunikation, Information und gesellschaftliche Teilhabe. Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Helmut Frister, betonte, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen mit ihrem Interesse an digitaler Mitwirkung und dem Erwerb entsprechender Kompetenzen in Einklang gebracht werden müsse. Ein gesetzlich festgelegtes Mindestalter für soziale Medien sei aus Sicht des Rates dafür kein geeignetes Mittel.

Risiken hängen von Funktionen ab

Die Risiken digitaler Angebote entstehen dem Ethikrat zufolge nicht pauschal durch bestimmte Plattformarten, sondern oft durch einzelne Merkmale. Als Beispiel nennt das Gremium Endlos-Feeds, die automatisch immer neue Inhalte anzeigen. Außerdem entwickelten sich Kinder und Jugendliche unterschiedlich schnell, sowohl innerhalb derselben Altersgruppe als auch zwischen verschiedenen Altersstufen.

Der Rat warnt zudem davor, nur soziale Medien in den Blick zu nehmen. Auch andere digitale Dienste könnten problematische Auswirkungen haben. Ein starres Mindestalter würde nach Einschätzung des Ethikrats darüber hinaus die Entwicklung von Medienkompetenz erschweren und unverhältnismäßig in das Recht der Eltern eingreifen, den Medienzugang ihrer Kinder selbst zu gestalten.

Klassenchat
WhatsApp-Gruppen werden häufig für die Kommunikation im Schulalltag genutzt. (Illustration) Quelle: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Schutzkonzept für verschiedene digitale Angebote

Statt einer pauschalen Altersgrenze plädiert der Ethikrat für ein umfassenderes Schutzkonzept. Dieses solle neben sozialen Medien auch andere digitale Dienste erfassen, deren jeweilige Risiken prüfen und darauf abgestimmte Schutzmaßnahmen vorsehen.

Als Grundlage sieht der Ethikrat die seit Februar 2024 geltenden Vorgaben des Digital Services Act der Europäischen Union. Frister erklärte, damit gebe es bereits eine gute Basis, um Kinder und Jugendliche im Netz besser zu schützen. Allerdings müssten diese Regeln deutlich wirksamer umgesetzt und die Anbieter stärker in die Verantwortung genommen werden.

Drei Stufen beim technischen Jugendschutz

Für den technischen Kinder- und Jugendschutz schlägt der Ethikrat ein dreistufiges Modell vor.

1. Kontrolle durch die Eltern

Zunächst sollen Eltern den Zugang zu digitalen Angeboten auf den Geräten ihrer Kinder steuern. Das könnte etwa über die Angabe des Alters bei der Einrichtung von Endgeräten sowie über Vorgaben zu Nutzungszeiten oder App-Zugängen geschehen.

2. Zusätzliche Alterskontrollen auf Geräten

Da nicht alle Eltern solche Möglichkeiten ausreichend nutzen, empfiehlt der Ethikrat als zweite Stufe zusätzliche Alterskontrollen direkt auf Geräteebene. Denkbar seien Verfahren, bei denen das Alter mithilfe offizieller Dokumente überprüft wird.

3. Besondere Prüfung bei sensiblen Inhalten

Für bestimmte Inhalte, die Minderjährigen etwa nach dem Strafgesetzbuch nicht zugänglich gemacht werden dürfen, soll es schließlich spezielle Verifikationsmechanismen geben. Anbieter müssten dann sicherstellen, dass der Altersnachweis tatsächlich von der Person stammt, die das Angebot nutzen möchte.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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